Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II

Gem. § 24 SGB II können durch die Jobcenter „Abweichende Erbringung von Leistungen“ erfolgen. Demnach sind nach § 24 SGB II (3) (1.) auch Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte eingeschlossen, da sie nach § 20 SGB II nicht vom Regelbedarf gedeckt werden können und existenziell nötig sind. Diese Leistungen können als Geld- oder auch Sachleistungen erbracht werden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen sich die Gutscheine jedoch nicht auf ein bestimmtes Warenhaus (Sozialkaufhäuser, Second-Hand-Läden usw.) beziehen. Auch dürfen die Jobcenter dafür keine Empfehlungen aussprechen. Nur auf Nachfragen können die Jobcenter Informationen zu möglichen Kaufhäusern geben. Damit ist auch verbunden, dass die Wahl für gebrauchte Gegenstände (Sozialkaufhäuser, Second-Hand) durch die Jobcenter nicht erzwungen werden darf. Entsprechend ist es üblich, dass die Jobcenter an den Bewilligungsbescheid oder dem Gutschein eine Preisliste über die jeweiligen Gegenstände anhängen, um so eine Orientierung zu geben.

Bitte senden Sie mir Ihre
1. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II
2. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II und deren jeweiligen einzelnen Posten (aufgelistet nach Mobiliar, Elektrogeräte usw.) inkl. maximal Höhe in Euro
3. Kooperationsvereinbarungen o.ä. zu den vor Ort bestehenden Sozialkaufhäusern oder Einrichtungen

Diese Anfrage wurde am 17. Dezember 2017 bereits gestellt und beantwortet. Da die Daten der Antwort aber inzwischen veraltet sein dürften bitte ich um die aktuellen bzw. aktuellsten Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • 0 Follower:innen
Jons Collasius
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gem. § 24 SGB II können durch die Job…
An Jobcenter Landkreis Lüneburg Details
Von
Jons Collasius
Betreff
Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II [#273403]
Datum
18. März 2023 17:15
An
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gem. § 24 SGB II können durch die Jobcenter „Abweichende Erbringung von Leistungen“ erfolgen. Demnach sind nach § 24 SGB II (3) (1.) auch Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte eingeschlossen, da sie nach § 20 SGB II nicht vom Regelbedarf gedeckt werden können und existenziell nötig sind. Diese Leistungen können als Geld- oder auch Sachleistungen erbracht werden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen sich die Gutscheine jedoch nicht auf ein bestimmtes Warenhaus (Sozialkaufhäuser, Second-Hand-Läden usw.) beziehen. Auch dürfen die Jobcenter dafür keine Empfehlungen aussprechen. Nur auf Nachfragen können die Jobcenter Informationen zu möglichen Kaufhäusern geben. Damit ist auch verbunden, dass die Wahl für gebrauchte Gegenstände (Sozialkaufhäuser, Second-Hand) durch die Jobcenter nicht erzwungen werden darf. Entsprechend ist es üblich, dass die Jobcenter an den Bewilligungsbescheid oder dem Gutschein eine Preisliste über die jeweiligen Gegenstände anhängen, um so eine Orientierung zu geben. Bitte senden Sie mir Ihre 1. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II 2. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II und deren jeweiligen einzelnen Posten (aufgelistet nach Mobiliar, Elektrogeräte usw.) inkl. maximal Höhe in Euro 3. Kooperationsvereinbarungen o.ä. zu den vor Ort bestehenden Sozialkaufhäusern oder Einrichtungen Diese Anfrage wurde am 17. Dezember 2017 bereits gestellt und beantwortet. Da die Daten der Antwort aber inzwischen veraltet sein dürften bitte ich um die aktuellen bzw. aktuellsten Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 273403 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jons Collasius
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen…
Von
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten.
Datum
18. März 2023 17:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. ****Hinweise zur Beantragung von Bürgergeld**** Achtung Ihr direkter Draht zum Jobcenter: [cid:image001.jpg@01D92BF3.EF1CF540] www.jobcenter.digital<http://www.jobcenter.digital> Mit Ihrem Smartphone gelangen Sie jetzt noch schneller ins digitale Jobcenter. Scannen Sie einfach den QR-Code [cid:image002.jpg@01D92BF4.BD670440] Hier können Sie Anträge und Fragen stellen, Nachrichten und Unterlagen übersenden, und Vieles mehr. Ihre Eingänge erreichen die zuständigen Abteilungen auf dem schnellsten Weg und Sie erhalten direkte elektronische Rückmeldung. Weitere Hilfen zum Online-Zugang finden Sie auf der Homepage des Jobcenter Landkreis Lüneburg unter https://jobcenter-lueneburg.de/jobcenter-digital/ Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], die zur Berechnung der Höhe der beantragten Leistung zugrunde gelegten Werte sin…
Von
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Betreff
AW: Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II [#273403]
Datum
24. März 2023 06:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], die zur Berechnung der Höhe der beantragten Leistung zugrunde gelegten Werte sind Richtwerte, die anhand der Preise einschlägiger Firmen im Lüneburger Raum ermittelt wurden. Dabei ist zu beachten, dass die Gewährung von Hilfen zur Beschaffung von Bedarfs- und Gebrauchsgegenständen sich sowohl nach der Notwendigkeit überhaupt als auch nach den Umständen des Einzelfalles zu richten hat und sich hinsichtlich des Umfanges und der Höhe der gewährten Leistungen an der Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung mit unterem Einkommen zu orientieren hat, wobei eine nur angemessene Ausstattung zu berücksichtigen ist, die den grundlegenden Bedürfnissen genügt und im unteren Segment des Einrichtungsniveaus liegt (vgl. BSG Urteile vom 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R – Rn. 19, vom 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R – Rn. 21 und - B 14 AS 36/09 R – Rn. 20). Eine Kooperationsvereinbarung mit vor Ort bestehenden Sozialkaufhäusern oder ähnlichen Einrichtungen besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Bereichsleiter Leistungsgewährung Stellvertr. Geschäftsführer Tel.: 04131 [geschwärzt] Fax.: 04131 [geschwärzt] Internet: www.jobcenter-lueneburg.de Jobcenter Landkreis Lüneburg Volgershall 1 21339 Lüneburg [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Jons Collasius
Guten Tag, Sie schreiben, dass "die zur Berechnung der Höhe der beantragten Leistung zugrunde gelegten Werte…
An Jobcenter Landkreis Lüneburg Details
Von
Jons Collasius
Betreff
AW: Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II [#273403]
Datum
27. März 2023 10:11
An
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Sie schreiben, dass "die zur Berechnung der Höhe der beantragten Leistung zugrunde gelegten Werte Richtwerte sind, die anhand der Preise einschlägiger Firmen im Lüneburger Raum ermittelt wurden." Ich muss davon ausgehen, dass nicht jeder Sachbearbeiter die Preise einschlägiger Firmen im Lüneburger Raum selbstständig ermittelt und sich hieraus Richtwerte ableitet. Wäre dies der Fall, würden unterschiedliche Kunden des Jobcenters von unterschiedlichen Sachbearbeitern unterschiedliche Leistungen bei gleicher Berechtigung erhalten. Dies wäre eine unzulässige Ungleichbehandlung. Bitte senden Sie mir die vollständigen Dokumente, aus denen die Sachbearbeiter die von Ihnen genannten Richtwerte entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 273403 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Jobcenter Landkreis Lüneburg
Ihre Anfrage vom 27.03.2023 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen , wie von Ihnen gewünscht,…
Von
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.03.2023
Datum
28. März 2023 19:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen , wie von Ihnen gewünscht, die Richtlinien zur Gewährung der Erstausstattung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Teamleiterin [geschwärzt] stellvertretende Bereichsleitung [[geschwärzt]] Volgershall 1 21339 Lüneburg Tel.: +49 (4131) 6037- [geschwärzt] Fax.: +49 (4131) 6037- [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] [geschwärzt] www.jobcenter-lueneburg.de<http://www.jobcenter-lueneburg.de/>