(Interne) Unterlagen zum Ermessen der Gewährung eines Gründungszuschuss (§93 SGB III)

die Stellen der BA können auf Antrag Gründern einen Existenzgründungszuschuss nach §93 SGB III gewähren. (Ermessenspielraum)

Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss (GZ)
nach § 93 SGB III mit Stand vom 1. Mai 2013 enthält keine Entscheidungsgrundlagen zur Ausübung der Ermessensgrundlagen. Als Verwaltungsakt muss die Ermessenentscheidung zur Gewährung des Gründugszuschuesses nachvollziehbar sein. Ich gehe daher davon aus, dass ein Entscheidungsrahmen für die Ermessensentscheidung existiert.

Bitte stellen Sie mir die vorhandenen Richtlinien, Anweisungen, Entscheidungsgrundlagen usw. im Zusammenhang mit der Ermessensentscheidung der Gewährung von Gründungszuschuss nach §93 Abs. 1 SGB III zur Verfügung.

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  • Datum
    23. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
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Daniel Fischer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Stellen der …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Daniel Fischer
Betreff
(Interne) Unterlagen zum Ermessen der Gewährung eines Gründungszuschuss (§93 SGB III) [#33700]
Datum
23. September 2018 18:45
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stellen der BA können auf Antrag Gründern einen Existenzgründungszuschuss nach §93 SGB III gewähren. (Ermessenspielraum) Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss (GZ) nach § 93 SGB III mit Stand vom 1. Mai 2013 enthält keine Entscheidungsgrundlagen zur Ausübung der Ermessensgrundlagen. Als Verwaltungsakt muss die Ermessenentscheidung zur Gewährung des Gründugszuschuesses nachvollziehbar sein. Ich gehe daher davon aus, dass ein Entscheidungsrahmen für die Ermessensentscheidung existiert. Bitte stellen Sie mir die vorhandenen Richtlinien, Anweisungen, Entscheidungsgrundlagen usw. im Zusammenhang mit der Ermessensentscheidung der Gewährung von Gründungszuschuss nach §93 Abs. 1 SGB III zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Fischer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Fischer
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Seitens der Zentrale der BA existieren keine Richtlini…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG WG: (Interne) Unterlagen zum Ermessen der Gewährung eines Gründungszuschuss (§93 SGB III)
Datum
4. Oktober 2018 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Seitens der Zentrale der BA existieren keine Richtlinien oder ermessenslenkenden Weisungen, die sich explizit auf die Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Gründungszuschusses nach §93 Abs. 1 SGB III beziehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Seitens der Zentrale der BA existieren keine Richtlini…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG WG: (Interne) Unterlagen zum Ermessen der Gewährung eines Gründungszuschuss (§93 SGB III)
Datum
4. Oktober 2018 10:27
Status
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Seitens der Zentrale der BA existieren keine Richtlinien oder ermessenslenkenden Weisungen, die sich explizit auf die Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Gründungszuschusses nach §93 Abs. 1 SGB III beziehen. Mit freundlichen Grüßen