Interne Verbandsabzeichen

1. Bei welcher Dienststelle wird derzeit die sogenannte "Wappenrolle" mit den internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr geführt?
2. Sind in der Wappenrolle interne Verbandsabzeichen der RSU-Kompanien aufgenommen?
2.1. Wenn ja, durch welche höhere Kommandobehörde wurden diese Abzeichen genehmigt?
2.2. Wenn ja, warum wurden diese aufgenommen, obwohl es sich bei den RSU-Kompanien nicht um selbstständige Einheiten der SKB handelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2015
  • Frist
    29. September 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bei welcher D…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Interne Verbandsabzeichen [#11196]
Datum
27. August 2015 20:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bei welcher Dienststelle wird derzeit die sogenannte "Wappenrolle" mit den internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr geführt? 2. Sind in der Wappenrolle interne Verbandsabzeichen der RSU-Kompanien aufgenommen? 2.1. Wenn ja, durch welche höhere Kommandobehörde wurden diese Abzeichen genehmigt? 2.2. Wenn ja, warum wurden diese aufgenommen, obwohl es sich bei den RSU-Kompanien nicht um selbstständige Einheiten der SKB handelt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Interne Verbandsabzeichen" vom 27.08…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Interne Verbandsabzeichen [#11196]
Datum
29. September 2015 08:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Interne Verbandsabzeichen" vom 27.08.2015 (#11196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Interne Verbandsabzeichen" vom 27.08…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: AW: Interne Verbandsabzeichen [#11196]
Datum
4. Oktober 2015 17:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Interne Verbandsabzeichen" vom 27.08.2015 (#11196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Interne Verbandsabzeichen" [#11196]
Datum
12. Oktober 2015 10:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11196 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-727/002 II#0054 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Interne Verbandsabzeichen" [#11196]
Datum
15. Oktober 2015 11:34
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-727/002 II#0054 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Oktober, mit der Sie um eine Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bitten. Ich habe das BMVg um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Nach einer entsprechenden Rückmeldung werde ich mich erneut bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Zentrum Innere Führung Abteilung Recht Dezernat Grundlagen Recht und Soldatische Ordnung - EinsOffz SK - Betref…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Interne Verbandsabzeichen [Auftragsnummer #11196]; hier= 3A Antwort Zentrum Innere Führung
Datum
19. Oktober 2015 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Zentrum Innere Führung Abteilung Recht Dezernat Grundlagen Recht und Soldatische Ordnung - EinsOffz SK - Betreff: Interne Verbandsabzeichen [Auftragsnummer #11196] hier: Antwort Zentrum Innere Führung Bezug: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.08.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsportal "fragdenstaat.de" vom 28. August 2015 danke ich Ihnen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mich beauftragt, Ihre Anfrage zu beantworten. Zur Beantwortung Ihrer Fragen: FRAGE ANTWORT 1. Bei welcher Dienststelle wird derzeit die sogenannte "Wappenrolle" mit den internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr geführt? Das Verzeichnis der Internen Verbandsabzeichen (häufig auch als "Wappenrolle der Bundeswehr" bezeichnet) wird seit 1. März 2014 durch das Dezernat Recht und Soldatische Ordnung im Zentrum Innere Führung geführt. 2. Sind in der Wappenrolle interne Verbandsabzeichen der RSU-Kompanien aufgenommen? Ja, zum heutigen Zeitpunkt sind vier Interne Verbandsabzeichen von RSU-Kompanien im Verzeichnis aufgenommen. 2.1. Wenn ja, durch welche höhere Kommandobehörde wurden diese Abzeichen genehmigt? Alle Anträge zur Genehmigung Interner Verbandsabzeichen für RSU-Kompanien werden durch das Kommando Streitkräftebasis (Kdo SKB) beschieden. 2.2. Wenn ja, warum wurden diese aufgenommen, obwohl es sich bei den RSU-Kompanien nicht um selbstständige Einheiten der SKB handelt? Zentrum Innere Führung hat diese Internen Verbandsabzeichen in das Verzeichnis aufgenommen, da die jeweilige Genehmigung der zuständigen Stelle - des Kdo SKB - vorlag. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit erschöpfend beantwortet zu haben. Sollten Sie noch weitere Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Oktober 2015 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.