Interne Vorgaben oder Verwaltungsvorschriften zur Bearbeitung von anonymen Hinweisen und Anzeigen
- Alle internen Vorgaben oder Verwaltungsvorschriften zum initialen Umgang mit anonymen Hinweisen und Anzeigen.
- Alle internen Vorgaben oder Verwaltungsvorschriften zur Verfolgung von anonymen Hinweisen und Anzeigen.
- Alle anonymen Hinweise und Anzeigen, die die Besteuerung von Gewerben betreffen, insoweit dies die Einnahmen der Stadt Buehl betrifft (Z.B. mehrere Jahre ausstehende Bauabschlüsse zur Vermeidung einer höheren Besteuerung und ähnliches ).
- Alle anonymen Hinweise und Anzeigen, die das Bauamt betreffen (z.B. Grenzverletzungen, Hinweise auf Abweichung von Bauvorschriften, und ähnliches)
Ergebnis der Anfrage
Es scheint keine Verwaltungsvorschriften zu anonymen Hinweisen zu geben. Alle Hinweise, die keine sicherheitsrelevanten Inhalte haben, können ignoriert werden. Eine Verwaltung / Verfolgung anonymer Hinweise gibt es nicht.
Hinweise bez. Baurecht werden ebenfalls nicht verwaltet und nachverfolgt, es findet nur eine Besichtigung statt.
Anfrage erfolgreich
-
Datum27. Februar 2022
-
2. April 2022
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!