Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    26. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen Dok…
An Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191390]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191390/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die bereits in unserem Hause bearbeitet wird. Ich …
Von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191390]
Datum
26. Juni 2020 11:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die bereits in unserem Hause bearbeitet wird. Ich komme zeitnah mit einem Ergebnis auf Sie zu. Ihnen einen schönen Tag! Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag seitens der Polizeidirektion…
Von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191390]
Datum
13. Juli 2020 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag seitens der Polizeidirektion Osnabrück nicht entsprochen werden kann. Die Begründungen und Erläuterungen hierzu korrespondieren mit der Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, welche Sie bereits erhalten haben. Die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind bezüglich der von Ihnen gewünschten Informationen nicht einschlägig. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch besteht nicht. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind. Der Antrag auf Übersendung sämtlicher internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in der Polizeidirektion Osnabrück bzw. im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 5 NUIG, § 2 Abs. 3 UIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Sofern Sie Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt haben möchten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, da Ihre Anfrage nicht auf personenbezogene Daten abstellt und folglich Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht betroffen ist. Freundliche Grüße