Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191540]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191540/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Da ich für die Beantwortung Ihrer Frage hier…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
WG: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191540]
Datum
2. Juli 2020 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Da ich für die Beantwortung Ihrer Frage hier 11 Referate befragen muss, bitte ich um etwas Geduld, bis ich den Rücklauf dazu habe. Ich melde mich, sobald mir die Angaben vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre u.g. Anfrage vom 26.6. zurück und kann Ihnen folgendes mitteilen: …
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
WG: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191540]
Datum
13. Juli 2020 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre u.g. Anfrage vom 26.6. zurück und kann Ihnen folgendes mitteilen: Im Umgang mit Rassismus und Diskriminierung wird bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration (PartIntG) angewendet. Außerdem werden die allgemeinen Informationsmaterialien und Handreichungen beachtet, die im Land Berlin zentral und öffentlich u.a. von der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung und der Beauftragten des Senats für Integration und Migration zur Verfügung gestellt werden: https://www.berlin.de/sen/lads/ueber-un… https://www.berlin.de/lb/intmig/veroeff… . Gesonderte interne Dokumente zum Umgang mit Rassismus gibt es nach Abfrage innerhalb der hiesigen Verwaltung nicht . Eine Beschwerdestatistik wird für SenKultEuropa nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen