interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden

1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind

2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten

3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit"

4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden
5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung
6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche inte…
An Ausländerbehörde in Naumburg Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#250984]
Datum
9. Juni 2022 13:31
An
Ausländerbehörde in Naumburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind 2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten 3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit" 4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden 5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung 6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250984/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Ausländerbehörde in Naumburg
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich bestätige den Eingang Ihres Auskunftsersuchens. Die Bearbeitung Ihres Anlieg…
Von
Ausländerbehörde in Naumburg
Betreff
WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#250984]
Datum
15. Juni 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich bestätige den Eingang Ihres Auskunftsersuchens. Die Bearbeitung Ihres Anliegens habe ich begonnen. Entgegen Ihrer Auffassung ist es keineswegs eine einfache Auskunft. Die kommunale Ausländerbehörde nimmt diese Verwaltungsaufgabe als übertragene staatliche Aufgabe wahr. Damit unterliegen wir der Fachaufsicht des Landes und müssen uns an entsprechende Weisungen halten. Insoweit habe ich Ihr Ersuchen an das Landeverwaltungsamt weitergeleitet. Eine Antwort steht noch aus. Das Ersuchen ist gebührenpflichtig. Für die Durchführung des Gesetzes sind Verwaltungskosten nach der “Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO vom 21.08.2008, GVBl. LSA S. 302) zu erheben. Die Höhe bestimmt sich nach dem Verwaltungsaufwand. Da der Zeitaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrages bereits jetzt mehr als 15 min beträgt, können Sie nicht von einer Gebührenfreiheit ausgehen. Da die beteiligten Dienstposten im Regel nach Nummern 3 und 4 des § 3 Abs.1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Vom 10. Oktober 2012 eingruppiert sind können Sie von den dort genannten Stundensätzen ausgehen. Ich verweise regelmäßig auf die Sammlung von Verwaltungsvorschriften bei einschlägigen Organisationen. z.B. https://www.asyl.net/recht/gesetzeste... https://www.proasyl.de/wp-content/upl... Ich werde versuchen, das Ersuchen innerhalb eines Monats zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Ausländerbehörde in Naumburg
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich habe Ihre Anfrage geprüft und nehme Stellung zu den einzelnen Punkten. Zu 1.…
Von
Ausländerbehörde in Naumburg
Betreff
WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#250984]
Datum
30. Juni 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich habe Ihre Anfrage geprüft und nehme Stellung zu den einzelnen Punkten. Zu 1. Die Frage 1 betrifft ausschließlich Dokumente, die die Ausländerbehörde von anderen Behörden erhalten hat (Landesinnenministerium, Bundesinnenministerium und /oder Auswärtiges Amt). Damit ist durch die Ausländerbehörde zu klären, ob sie rechtlich über die Informationen verfügt und verfügen darf. Verfügungsberechtigt ist eine Behörde, wenn sie kraft eigener Entscheidungsbefugnis den Zugang gewähren darf. Entscheidend für die Zuständigkeit ist nicht, bei welcher Behörde die Informationen tatsächlich vorhanden sind, sondern welche Behörde rechtlich befugt ist, über die Informationen zu verfügen (vgl. Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zum IZG LSA – Stand 17. August 2010). Wir haben keine internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt erhalten. Wir stützen unsere Entscheidungen ausschließlich auf Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt. Diese sind online abrufbar, z.B.: https://www.asyl.net/recht/gesetzeste... https://www.proasyl.de/wp-content/upl... https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmi... https://mi.sachsen-anhalt.de/themen/a... https://www.integrationshilfe-lsa.org... https://www.verwaltungsvorschriften-i... https://www.verwaltungsvorschriften-i... Alternativ verweise ich darauf, ihr Auskunftsersuchen an die jeweilige herausgebende Behörde (Landesinnenministerium, Bundesinnenministerium und /oder Auswärtiges Amt) zu richten. Zu 2) Wir führen keine Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten, durch. Zu 3) Wir erfassen die geleistete Arbeit nicht systematisch und werten diese nicht systematisch aus. Insoweit gibt es keine Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.. Zu 4) Dienstanweisung zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden finden Sie im Anhang als pdf-Datei. Zu 5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung gibt es in unserem Hause nicht, da die Vertretung und damit Weiterbearbeitung innerhalb der Ausländerbehörde anlassbezogen organisiert wird. Zu 6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen existieren hier nicht. Wir richten uns bei der Dauer von Bearbeitungen ausschließlich nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/vw... gfs. aus den Spezialgesetzen. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen