interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden

1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind

2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten

3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit"

4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden
5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung
6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Borken Ausländerbehörde Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#250999]
Datum
9. Juni 2022 13:31
An
Kreis Borken Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind 2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten 3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit" 4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden 5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung 6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250999/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Kreis Borken Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit Datum vom 09.06.2022 haben Sie einen Antrag auf Grundlage des Gesetzes zur R…
Von
Kreis Borken Ausländerbehörde
Betreff
WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#250999]
Datum
8. Juli 2022 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit Datum vom 09.06.2022 haben Sie einen Antrag auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), des § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, hinsichtlich unterschiedlicher Unterlagen der Ausländerbehörde gestellt. Ich weise darauf hin, dass ich Ihren Antrag insoweit auslege, als dass ich davon ausgehe, dass sich sämtliche Fragen (einschließlich der Ziffern 2-6) auf die unter Ziffer 1 angeführten Belange des Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes und der Familienzusammenführung beziehen. Für die von Ihnen beantragten amtlichen Informationen könnte nach hiesiger Einschätzung allenfalls das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW einschlägig sein. Zu den von Ihnen beantragten Informationen, insbesondere die Unterlagen nach Ziffer 1, existieren keine allgemeinen Übersichten. Um Ihnen die Dokumente in gewünschter Form und für den genannten Zeitraum bereitstellen zu können, müsste ein Mitarbeitender der Ausländerbehörde des Kreises Borken umfangreiche Aktenvorgänge sowie elektronische Dateien sichten, um die in Rede stehenden Unterlagen, soweit überhaupt vorhanden, herauszusuchen und zusammenzustellen. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob bezüglich der nachgefragten Dokumente ein Ausnahmetatbestand des IFG NRW erfüllt ist. Nach hiesiger Einschätzung ist angesichts der zahlreichen gewünschten Unterlagen von einem erheblichen Verwaltungsaufwand auszugehen. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Eine Ermäßigung bzw. Befreiung ist nach dem Wortlaut von § 2 VerwGebO IFG NRW möglich, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Es kann auf Grundlage Ihrer bisherigen Angaben in Ihrem Antrag eine soziale Härte oder eine vergleichbare außergewöhnliche Belastung im Sinne der zuvor genannten Vorschrift nicht festgestellt werden. Folglich sind die Voraussetzungen für eine Ermäßigung bzw. Befreiung auf Grundlage von § 2 VerwGebO IFG NRW nach jetzigem Kenntnisstand nicht erfüllt. Des Weiteren sieht der Gebührentarif der VerwGebO IFG NRW eine Gebührenfreiheit ausschließlich in einfachen Fällen vor. Eine Auskunft ist als einfach anzusehen, wenn hierfür lediglich ein unerheblicher Aufwand (ca. 15 Minuten) anfällt, was vorliegend nicht der Fall sein dürfte. Unter Berücksichtigung meiner zuvor gemachten Ausführungen und des zu erwartenden erheblichen Verwaltungsaufwandes sehe ich derzeit für die von Ihnen beantragte Amtshandlung Ziffer 1.3.3 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW als einschlägig an. Demnach kann für die Ermöglichung der Einsichtnahme in sonstige Informationsträger bei außergewöhnlichem Aufwand eine Gebühr zwischen 10 € und 1.000 € erhoben werden. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die Unterlagen herausgesucht und insbesondere im Detail feststeht, in welchem Umfang dadurch Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand tatsächlich verursacht wurde und welche Mitarbeitenden welcher Laufbahngruppe bzw. vergleichbar eingruppierte Tarifbeschäftigte mit den Arbeiten betraut wurden. Bevor gebührenrelevante Amtshandlungen veranlasst werden, bitte ich daher um Stellungnahme, wie mit Ihrem Antrag weiter verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen