interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden

1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind

2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten

3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit"

4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden
5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung
6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche i…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abteilung 51/Ausländerrecht Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251001]
Datum
9. Juni 2022 13:31
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abteilung 51/Ausländerrecht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind 2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten 3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit" 4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden 5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung 6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 251001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251001/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abteilung 51/Ausländerrecht
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass die Antwort etwas verspätet kommt. Z…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abteilung 51/Ausländerrecht
Betreff
interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251001]
Datum
19. Juli 2022 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass die Antwort etwas verspätet kommt. Zu Frage 1: Allgemeine Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden usw. liegen nur vereinzelt vor. Je weiter wir in den Jahren zurückgehen, desto weniger sind von diesen Schriftstücken sind noch vorhanden. Die Schriftstücke werden auch weder systematisch erfasst/abgespeichert/ abgelegt noch zentral registriert. Um alles das, was hier noch vorhanden ist, herauszusuchen, bedeutet, dass eine Arbeitszeit von mindestens 4 Zeitstunden anfiele, so dass Sie mit Kosten von ca.152€ (bei 5 Zeitstunden wären es 190€) rechnen müssten. Ab 45 min würde nämlich eine Gebühr i.H.v. 38€ pro 45 min anfallen, was bei 4 Zeitstunden a´60 min abzüglich 45 „Freiminuten“ zu 4,3 (gerundet 4 ) Einheiten a` 45 min führen würde, also würden ca. 152€ (4x38=152) anfallen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Anfrage Frage 1 betreffend unter diesen Vorrausetzungen aufrecht erhalten möchten. Alternativ könnten Sie vielleicht auch bei den Behörden nachfragen, die die Schriftstücke verfasst haben. Möglicherweise bekommen Sie die gewünschten Informationen hier kostenfrei, weil der Verwaltungsaufwand, der benötigt wird, um Ihnen die Information zur Verfügung zu stellen, geringer sein könnte als bei uns. Zu Frage 2: keine Informationen vorhanden. Zu Frage 3: keine Informationen vorhanden. Zu Frage 4: Die Information, die es hier gibt ist, ist ein Auszug aus der Dienstordnung, siehe Anlage. Wegen des allgemeinen Behördenaufbaus und vor dem Hintergrund, dass der Landrat/ die Landrätin Dienstvorgesetzte gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist, ist es in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen üblich, dass er/sie die Antwort zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde unterzeichnet. Hierzu noch ein paar Erklärungen zu Dienstaufsichtsbeschwerden: Nicht jede Beschwerde, die als „Dienstaufsichtsbeschwerde“ (DA) tituliert wird, ist auch vom Inhalt her eine. Zu unterscheiden sind nämlich DA und sachliche Beschwerden. Sachliche Beschwerden sind grundsätzlich in letzter Konsequenz vor dem Verwaltungsgericht zu klären. Bei DA wird dagegen das persönliche Verhalten insbesondere im Umgang mit dem Bürger überprüft, also Tonfall, Freundlichkeit, Höflichkeit etc. Es kommt häufig vor, dass sachliche Beschwerden und DA miteinander verknüpft sind. Zu Frage 5: keine Informationen vorhanden. Zu Frage 6: keine Informationen vorhanden. Mit freundlichen Grüßen