interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden

1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind

2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten

3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit"

4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden
5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung
6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche i…
An LRA Tübingen/STV Mössingen Ausländerbehörde Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251014]
Datum
9. Juni 2022 13:31
An
LRA Tübingen/STV Mössingen Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind 2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten 3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit" 4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden 5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung 6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 251014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251014/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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LRA Tübingen/STV Mössingen Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre Anfrage nach dem LIFG des Landes Baden-Württemberg beantworten wir wie folg…
Von
LRA Tübingen/STV Mössingen Ausländerbehörde
Betreff
LIFG-Anfrage - interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden
Datum
21. Juni 2022 14:39
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,9 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre Anfrage nach dem LIFG des Landes Baden-Württemberg beantworten wir wie folgt: Zunächst gehen wir davon aus, dass sich nicht nur die Frage 1) sondern alle Fragen auf die Bereiche der Ausführung des AufenthG und des AsylbLG beziehen. Ebenso gehen wir davon aus, dass Sie nur allgemeine Dokumente anfragen und nicht einzelfallbezogene Dokumente mit personenbezogenen Daten. Für letztere bestünde gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 und 10 LIFG kein Auskunftsanspruch. Frage 1: Sofern von Bundes- oder Landesbehörden ausgegebene allgemeine Durchführungsvorschriften oder sonstige Handlungshinweise nicht ohnehin veröffentlicht sind (z. B. VwV AufenthG), werden diese regelmäßig nur für den Dienstgebrauch erteilt. Der Landkreis hat keine Befugnis sich über diese Einordnung der ausgebenden Stellen hinwegzusetzen. Der Aufwand jedes einzelne Schriftstück der letzten 6 Jahre unter diesem Aspekt zu prüfen, wäre völlig unverhältnismäßig. Wenden Sie sich daher bitte an die von Ihnen selbst bereits benannten ausgebenden Stellen. Bezüglich des AufenthG besteht kein Auskunftsanspruch nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG. Bezüglich der Weiteren Informationen greifen die Ablehnungsgründe Nach § 9 Abs. 3 Nr. 3 und 5 LIFG. Frage 2: Die Handhabung folgt der allgemeinen Verwaltungspraxis. Bei Auffälligkeiten (erhebliche Abweichung vom Regelfall) erfolgt eine individuelle Prüfung und ggf. Lösungsfindung mit der/dem zuständigen Vorgesetzten. Weitere Dokumente allgemeiner Natur sind dazu nicht vorhanden. Frage 3: Eine laufende Erfassung und Speicherung individuell mitarbeiterbezogener Leistungsdaten wäre nach hiesiger Auffassung dienst- bzw. arbeitsrechtlich unzulässig. Informationen sind dementsprechend nicht vorhanden. Frage 4: Die Zuständigkeit ist gesetzlich bestimmt (§ 42 Abs. 4 LKrO). Der Dienstvorgesetzte bestimmt die Handhabung im Einzelfall. Weitere Dokumente allgemeiner Natur sind dazu nicht vorhanden. Frage 5: Die Handhabung folgt der allgemeinen Verwaltungspraxis. Die verwaltungsrechtlichen Grundsätze der Aktenführung ermöglichen regelmäßig eine Fallübernahme ohne individuelle Fallübergabe jedes einzelnen Falles. Vertretungsregelungen sind mitarbeiterbezogen namentlich bestimmt, so dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 10 LIFG kein Auskunftsanspruch besteht. Weitere Dokumente allgemeiner Natur sind dazu nicht vorhanden. Frage 6: Die Handhabung folgt der allgemeinen Verwaltungspraxis. Weitere Dokumente allgemeiner Natur sind dazu nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen