interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden

1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind

2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten

3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit"

4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden
5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung
6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bonn Ausländerbehörde Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
9. Juni 2022 13:31
An
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind 2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten 3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit" 4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden 5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung 6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 251017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251017/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Ihre Nachricht an auslaenderamt (at) bonn.de Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das…
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
Ihre Nachricht an auslaenderamt (at) bonn.de
Datum
9. Juni 2022 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ausländeramt der Stadt Bonn. Ihre Anfrage wird so schnell wie möglich bearbeitet. Angesichts der Vielzahl täglich eingehender Anfragen bitten wir um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte beachten Sie, dass die Dienstgebäude der Stadtverwaltung Bonn nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske oder Maske des Typs FFP2/KN95) betreten werden dürfen. Bitte informieren Sie sich einige Tage vor Ihrem Termin noch einmal über www.bonn.de<http://www.bonn.de/> über die aktuell geltenden Vorgaben zur Vorsprache bei der Stadtverwaltung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), …
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
13. Juni 2022 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung weitergeleitet wurde und deren Eingang am Donnerstag ich Ihnen hiermit bestätige. Zu Ihrer Anfrage würde ich gerne noch etwas nachfragen: 1. Soll es sich bei den in den Fragen 2-6 genannten Dokumenten ebenfalls um Dokumente von Bundes-/Landesinnenministerium und / oder Auswärtigem Amt handeln, oder um städtische Dokumente? 2. Soll es sich bei den in den Fragen 2-6 genannten Dokumenten ebenfalls um Dokumente in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung handeln? Für eine Konkretisierung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Sobald ich eine Rückmeldung von Ihnen zu meinen Fragen habe, werde ich Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von dort entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Unterlagen Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich möchte Sie gerne an meine untenstehende E-Mail mit den beiden Rückfragen erin…
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
30. Juni 2022 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich möchte Sie gerne an meine untenstehende E-Mail mit den beiden Rückfragen erinnern, damit ich Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 09.06.2022 bearbeiten kann. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. B…
An Stadt Bonn Ausländerbehörde Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
18. Juli 2022 12:46
An
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Bezüglich Ihrer Nachfragen: 1. Grundsätzlich beides. Priorität hätten jedoch die städtischen Dokumente. 2. Nein. Dabei handelt sich um allgemeine Auskünfte zu den Mitarbeitenden der Ausländerbehörden. Personenbezogene Daten von Dritten können geschwärzt werden. Sollten Gebühren entstehen, halte ich dennoch weiterhin an diesem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 251017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251017/
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie mir, damit wir eine gemeinsame Grun…
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
19. Juli 2022 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie mir, damit wir eine gemeinsame Grundlage haben, bitte kurz bestätigen, ob ich Ihren Antrag nun wie folgt verstehen darf: Sie bitten um Übersendung von 1) sämtlichen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind 2) sämtlichen Dokumenten (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden der Ausländerbehörde, die Anträge bearbeiten 3) sämtlichen Dokumenten (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit" innerhalb der Ausländerbehörde 4) Dokumenten (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden in der Ausländerbehörde 5) Dokumenten (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge in der Ausländerbehörde bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung 6) Dokumenten (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen in der Ausländerbehörde. Bei den Fragen 2)-6) geht es Ihnen sowohl um Dokumente vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt, wie auch um städtische Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> ja diese Zusammenfassung ist richtig. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko …
An Stadt Bonn Ausländerbehörde Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
3. August 2022 15:14
An
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja diese Zusammenfassung ist richtig. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 251017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251017/
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstatus meiner Anfrage. Mit freundl…
An Stadt Bonn Ausländerbehörde Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
8. November 2022 17:22
An
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstatus meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
8. November 2022 17:28
Status
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 09.06.2022 und Ihre E-Mail vom 18.07.2022, mit der Sie Ihre Anfrage konkretisiert haben. Dass Sie trotz der zu erwartenden Gebühren an Ihrem Antrag festhalten möchten, haben Sie ebenfalls mitgeteilt. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu den hier vorhandenen Informationen, soweit kein spezielleres Gesetz oder einer der Ausschlussgründe des IFG NRW einschlägig sind und einem Zugangsanspruch entgegenstehen. Der Informationsanspruch besteht allerdings nur im Hinblick auf hier vorhandene Informationen, es besteht kein Informationsbeschaffungsanspruch. Im Hinblick auf Ziffer 1 Ihres Antrags kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Bereich des Ausländerrechts ist jede Mitteilung der Bundes- oder Landesbehörden durch die kommunalen Ausländerbehörden zu beachten. Solche Mitteilungen ergehen in der Regel im Wege eines Erlasses oder einer Rundverfügung, der bzw. die der kommunalen Ausländerbehörde durch die zuständige Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde zugeleitet wird. Selbst dann, wenn ein Erlass keine konkrete Anweisung im engeren Sinn beinhaltet, sind die Ausführungen der oberen Behörden im Rahmen der Rechtsauslegung zu berücksichtigen. Die Erlasse oder Rundverfügungen werden abhängig von dem jeweiligen Regelungsbereich in den betroffenen Fachbereich gesteuert und nicht zentral abgelegt. Zum Teil werden die Erlasse und Rundverfügungen digital übermittelt, zum Teil in Papierform. Bezogen auf die vier genannten Kalenderjahre handelt es sich bei weiter Auslegung der Begriffe „Geschäftsanweisungen“, „Dienstanweisungen“ und „Arbeitshilfen“ oder „Leitfäden“ um schätzungsweise 800 bis 1.000 Erlasse und Rundverfügungen. Zum Teil sind diese Unterlagen als Verschlusssachen deklariert. In jedem einzelnen Fall ist gemäß § 6 Satz 1 Buchst. c) IFG NRW die Zustimmung der herausgebenden Behörde einzuholen. Im Hinblick auf Ziffer 1 Ihres Antrags verursachen das Zusammensuchen der Informationen, das Prüfen, ob Ausschlussgründe einem Zugang entgegenstehen und die Einholung der Zustimmung der herausgebenden Behörde in jedem einzelnen Fall aufgrund der Anzahl der in Frage kommenden Unterlagen und deren Verteilung innerhalb der Behörde einen zurzeit nicht absehbaren personellen und zeitlichen Aufwand. Ich möchte aus diesem Grund gerne bei Ihnen nachfragen, ob Sie die nachgefragten Dokumente näher eingrenzen können. Außerdem erlaube ich mir den Hinweis, dass Sie Ihren Antrag alternativ an die jeweils herausgebende Behörde richten könnten, wodurch das Erfordernis zur Einholung einer Zustimmung entfiele und aus meiner Sicht ein geringerer personeller und vor allem zeitlicher Aufwand entstehen dürfte. Im Hinblick auf Ziffer 2 Ihres Antrags kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Eine Supervision der Mitarbeitenden der Ausländerbehörde findet im engeren Sinne bislang nicht statt. Neben der Personalführung durch fortgebildete Leitungen gibt es Angebote zu einer betrieblichen psychologischen Erstbetreuung bei traumatischen Ereignissen, sowie allgemeinere Angebote des Mitarbeitersozialdienstes und der Stabsstelle Gesundheit, beide sind für die gesamte Stadtverwaltung zuständig. Zur Aus- bzw. Fortbildung der Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde gehören – abhängig vom individuellen Aus-/Bildungsweg - Deeskalationstrainings und Seminare zur Kommunikation, zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz u. a.. Daneben haben alle Mitarbeitenden der gesamten Stadtverwaltung (mindestens) einmal jährlich die Möglichkeit, mit ihrer jeweiligen Führungskraft ein sog. Mitarbeitendengespräch zu führen. Dies entspricht dem Personalentwicklungskonzept der Bundesstadt Bonn. Hierzu existiert ein allgemeiner Leitfaden, der als Orientierungshilfe bei der Vorbereitung und Durchführung des Gesprächs dient. Somit sind keine Dokumente wie Leitfäden oder Weisungen in Bezug auf eine Supervision speziell der Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde vorhanden, die ich Ihnen übersenden könnte. Insoweit wäre Ihr Antrag daher abzulehnen. Im Hinblick auf Ziffer 3 Ihres Antrags kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es sind keine Weisungen, Leitfäden oder Ähnliches zur Auswertung der geleisteten Arbeit innerhalb der Ausländerbehörde vorhanden. Personalbedarfsberechnungen und Maßnahmen zur Organisationsentwicklung werden auf der Grundlage der Datenbankinhalte aus der Fachanwendung erstellt. Zu dieser Frage kann können daher keine Unterlagen übermittelt werden. Ihr Anspruch aus § 4 Abs. 1 IFG NRW bezieht sich lediglich auf vorhandene Informationen, sodass Ihr Antrag im Hinblick auf Frage 3 abzulehnen wäre. Im Hinblick auf Ziffer 4 Ihres Antrags kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es gibt keine Dokumente wie Leitfäden, Weisungen oder Ähnliches, die eigens auf Dienstaufsichtsbeschwerden bezogen sind, ebenso keine eigens darauf bezogene Unterschriftenregelung. Im Rahmen des Beschwerdemanagements werden Eingaben einzelfallbezogen zur Unterschrift durch Teamleitung, Abteilungsleitung, Amtsleitung, Dezernatsleitung oder die Oberbürgermeisterin ausgezeichnet. Für den Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden in der Ausländerbehörde gelten keine Sonderregelungen. Zu Ziffer 4 Ihres Antrags sind daher keine Informationen vorhanden, sodass ein Anspruch aus § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht gegeben ist und der Antrag insoweit abzulehnen wäre. Im Hinblick auf Ziffer 5 Ihres Antrags kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu der Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge in der Ausländerbehörde an andere Mitarbeitende sind keine verschriftlichten Leitfäden, Weisungen oder Ähnliches vorhanden. Vorgänge aus vakanten Arbeitsbereichen werden nach den dann aktuell bestehenden Möglichkeiten und personellen Kapazitäten umverteilt und von den jeweiligen Nachfolger*innen, unterstützt durch Einarbeitende und Führungskräfte, übernommen. Mithin sind in Bezug auf Ziffer 5 Ihres Antrags keine Dokumente vorhanden, die ich Ihnen übersenden könnte. Insofern besteht kein Anspruch aus § 4 Abs. 1 IFG und Ihr Antrag wäre bzgl. Ziffer 5 abzulehnen. Im Hinblick auf Ziffer 6 Ihres Antrags kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu der Dauer der Bearbeitung von Anträgen in der Ausländerbehörde sind keine Dokumente oder ausdrücklichen Vorgaben in Leitfäden, Weisungen oder Ähnliches vorhanden. Die Dauer der Bearbeitungszeit soll vorrangig über die Personalbedarfsberechnung, Organisationsentwicklung und Personalführung auf einem angemessenen Standard gehalten werden. In Bezug auf Ziffer 6 wäre Ihr Antrag daher mangels vorhandener Informationen abzulehnen. Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit, bis zum 30.11.2022 zu den vorstehenden Ausführungen zu der erwogenen Ablehnung Ihres Antrags bezüglich Fragen 2 – 6 und der Bitte um Konkretisierung der mit Ziffer 1 nachgefragten Unterlagen bzw. dem Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung bei den herausgebenden Behörden Stellung zu nehmen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hinweis: Gerade ist Ihre Frage zum Bearbeitungsstatus Ihrer Anfrage bei mir eingegangen. Ich sehe Ihre Nachfrage mit dieser E-Mail als erledigt an. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gerne möchte ich Sie an die Beantwortung meiner untenstehenden E-Mail erinnern. …
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
AW: AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
23. Januar 2023 14:50
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gerne möchte ich Sie an die Beantwortung meiner untenstehenden E-Mail erinnern. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich bitte um Rückmeldung zu meiner untenstehenden E-Mail. Vielen Dank. Mit freu…
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
AW: AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
24. August 2023 09:01
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich bitte um Rückmeldung zu meiner untenstehenden E-Mail. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Bezüglich Ihrer Nachfrage zu …
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Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: AW: Erinnerung - WG: interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#251017]
Datum
7. November 2023 13:29
An
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Bezüglich Ihrer Nachfrage zu Ziffer 1 werde ich ihrem Vorschlag nachkommen und mich an die zuständigen Behörden wenden. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 251017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251017/