interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden

1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind

2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten

3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit"

4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden
5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung
6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche inte…
An Region Hannover - Ausländerbehörde Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden [#250964]
Datum
9. Juni 2022 13:31
An
Region Hannover - Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und die Familienzusammenführung die im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörde vom Landesinnenministerium, dem Bundesinnenministerium und/oder dem Auswärtigen Amt eingegangen sind 2) sämtliche Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) in Bezug auf die Supervision der Mitarbeitenden, die Anträge bearbeiten 3) sämtliche Dokumente (Listen, Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur "systematischen Erfassung und Auswertung der geleisteten Arbeit" 4) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden 5) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zum Ablauf einer Übergabe noch nicht abgeschlossener Anträge bei Krankmeldung, Beendigung des Dienstverhältnisses und/oder Wechsel in eine andere Behörde/Abteilung 6) Dokumente (Leitfäden, Weisungen, o.ä.) zur Dauer der Bearbeitung von Anträgen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250964/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Region Hannover - Ausländerbehörde
Ihre Mail vom 09.06.2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gern nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 09. Juni 2022.…
Von
Region Hannover - Ausländerbehörde
Betreff
Ihre Mail vom 09.06.2022
Datum
19. Juli 2022 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,8 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gern nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 09. Juni 2022. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angeforderten Daten von uns nicht bereitgestellt werden können. Die von Ihnen benannten Rechtsgrundlagen für Ihren Antrag sind im konkreten Sachverhalt nicht anwendbar. Das IFG und das UIG richten sich an den Bund als Auskunftspflichtigen. Ein Landes-IFG existiert in Niedersachsen nicht, aber auch aus dem NUIG lässt sich kein Auskunftsanspruch (bzw. ein Herausgabeanspruch) herleiten, weil vorliegend keine Umweltinformationen betroffen sind (§ 2 Abs. 5 NIUG i. V. m. § 2 Abs. 3 UIG). Das VIG kann sich zwar auch an Kommunen richten (§ 2 Abs. 2 VIG), der sachliche Anwendungsbereich ist aber nicht eröffnet (§ 1 VIG). Weitere in Betracht kommende Anspruchsgrundlagen sind auch nicht erkennbar. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der gewünschten Informationen besteht daher nicht. Ich empfehle daher, Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen und Bundes- und Landesbehörden zu wenden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Region Hannover - Ausländerbehörde
Rückruf: Ihre Mail vom 09.06.2022 Anregungen und Beschwerden - 01.01 möchte die Nachricht "Ihre Mail vom 09.0…
Von
Region Hannover - Ausländerbehörde
Betreff
Rückruf: Ihre Mail vom 09.06.2022
Datum
19. Juli 2022 10:27
Status
Anregungen und Beschwerden - 01.01 möchte die Nachricht "Ihre Mail vom 09.06.2022" zurückrufen.

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Region Hannover - Ausländerbehörde
Ihre Mail vom 09.06.2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gern nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 09. Juni 2022.…
Von
Region Hannover - Ausländerbehörde
Betreff
Ihre Mail vom 09.06.2022
Datum
19. Juli 2022 10:30
Status
image001.jpg
22,8 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gern nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 09. Juni 2022. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angeforderten Daten von uns nicht bereitgestellt werden können. Die von Ihnen benannten Rechtsgrundlagen für Ihren Antrag sind im konkreten Sachverhalt nicht anwendbar. Das IFG und das UIG richten sich an den Bund als Auskunftspflichtigen. Ein Landes-IFG existiert in Niedersachsen nicht, aber auch aus dem NUIG lässt sich kein Auskunftsanspruch (bzw. ein Herausgabeanspruch) herleiten, weil vorliegend keine Umweltinformationen betroffen sind (§ 2 Abs. 5 NIUG i. V. m. § 2 Abs. 3 UIG). Das VIG kann sich zwar auch an Kommunen richten (§ 2 Abs. 2 VIG), der sachliche Anwendungsbereich ist aber nicht eröffnet (§ 1 VIG). Weitere in Betracht kommende Anspruchsgrundlagen sind auch nicht erkennbar. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der gewünschten Informationen besteht daher nicht. Ich empfehle daher, Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen und Bundes- und Landesbehörden zu wenden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen