Interne Weisungen FB Jugend und Familie

Folgende interne Weisungen des FB Jugend und Familie des Kreis Rendsburg-Eckernförde:

Hauptsatzung des Kreises Rendsburg- Eckernförde

Dienst- und Geschäftsanweisung

Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an politische Jugendorganisationen

Grundsätze der Sportförderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Grundsätze für die Förderung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen und institutionalisierten Kindertagespflegestellen des Kreises Rendsburg-
Eckernförde

Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Leistungen sowie Pflegegeld für
junge Menschen in Vollzeitpflege

Förderungsgrundsätze für die Jugendarbeit

Satzung für das Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Grundsätze bezüglich der Bezirkszuständigkeiten im Jugend- und Sozialdienst

Verfahrensstandards bezüglich familiengerichtlichen Verfahren

Verfahrensstandards bezüglich der Jugendgerichtshilfe

Verfahrensstandards im Kinder- und Jugendschutz

Koordination der Frühen Hilfen

Verfahrensstandards zur Gewährung von Hilfe zur Erziehung

Leitfäden und Verfahrensstandards zur Gewährung von Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. Paragraph 35a SGB VIII

Richtlinie für Beihilfen

Informationen für Pflegeeltern

Konzepte zur Zusammenarbeit mit Beratungsstellen gem. Paragraph 28 SGB VIII

Handlungsrahmen zur Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe

Ich bitte ausdrücklich um papierlose Beantwortung per E-Mail. Auf Ihren Hinweis teile ich Ihnen gerne meinen öffentlichen PGP-Schlüssel zur sicheren Übermittlung mit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Folgende interne Weisungen …
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen FB Jugend und Familie [#213681]
Datum
25. Februar 2021 11:51
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Folgende interne Weisungen des FB Jugend und Familie des Kreis Rendsburg-Eckernförde: Hauptsatzung des Kreises Rendsburg- Eckernförde Dienst- und Geschäftsanweisung Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an politische Jugendorganisationen Grundsätze der Sportförderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde Grundsätze für die Förderung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen und institutionalisierten Kindertagespflegestellen des Kreises Rendsburg- Eckernförde Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Leistungen sowie Pflegegeld für junge Menschen in Vollzeitpflege Förderungsgrundsätze für die Jugendarbeit Satzung für das Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Grundsätze bezüglich der Bezirkszuständigkeiten im Jugend- und Sozialdienst Verfahrensstandards bezüglich familiengerichtlichen Verfahren Verfahrensstandards bezüglich der Jugendgerichtshilfe Verfahrensstandards im Kinder- und Jugendschutz Koordination der Frühen Hilfen Verfahrensstandards zur Gewährung von Hilfe zur Erziehung Leitfäden und Verfahrensstandards zur Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. Paragraph 35a SGB VIII Richtlinie für Beihilfen Informationen für Pflegeeltern Konzepte zur Zusammenarbeit mit Beratungsstellen gem. Paragraph 28 SGB VIII Handlungsrahmen zur Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe Ich bitte ausdrücklich um papierlose Beantwortung per E-Mail. Auf Ihren Hinweis teile ich Ihnen gerne meinen öffentlichen PGP-Schlüssel zur sicheren Übermittlung mit.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr Antragsteller/in ihr Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO ist am 25. Februar 2021 bei der Kreisverwal…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] Interne Weisungen FB Jugend und Familie [#213681]
Datum
8. März 2021 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihr Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO ist am 25. Februar 2021 bei der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde eingegangen. Ich werde Ihren Antrag prüfen und an die entsprechende Fachabteilung, hier den Fachdienst Jugend- und Sozialdienst, weiterleiten. Für die Bearbeitung hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde nach Art. 12 Abs.3 DSGVO ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung. Dieser Frist enden am 24. März 2021. Auf Grund des Umfangs Ihrer Anfrage, kann die Erstellung zu einer Fristverlängerung führen, siehe Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Sollte es zu einer Fristverlängerung kommen, werde Ich Ihnen dieses schriftlich, unter Nennung der Gründe, mitteilen. Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir eine Gebührenprüfung für Auskünfte und Herausgabe Ihrer Anfrage durchführen werden. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung ist § 13 IZG-SH i.V.m. IZG-KostenVO. Nach § 13 Abs.1 S.1 IZG-SH sind für die Bereitstellung der Informationen nach dem IZG-SH grundsätzlich Gebühren und Auslagen (Kosten) zu erheben. Ob die Ausnahmen des Abs.1 greifen wird ebenfalls geprüft. Über das Ergebnis der Gebührenprüfung, werde ich Sie unter Nennung der Gründe und der damit verbundene Höhe einer anfallenden Gebühr, informieren. Sollte es zu diesem Vorgang noch Fragen geben, so stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 8.3. ein. Es handelt sich u…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Interne Weisungen FB Jugend und Familie [#213681]
Datum
24. März 2021 08:01
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 8.3. ein. Es handelt sich um eine einfache elektronische Auskunft, der nach IZG-SH § 13 Abs. (1) Punkt 1. ohne Kostenerhebung stattzugeben ist. Begründung: Am 22.12.2020 gab der Kreis bereits der Anfrage nach den Dokumententiteln der Weisungen ,ohne Kosten zu erheben, statt. Es handelt sich also hier nicht um einen erheblichen Mehraufwand sondern um weniger Aufwand, im Vergleich zum Antrag vom 4.9.2020 nach den Dokumententiteln der Weisungen. Wenn die Dokumententitel der Weisungen schon aus den Dokumenten zusammengestellt wurden und jetzt die Dokumente an sich angefragt werden, welche diese Dokumententitel enthalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ vom 25…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Interne Weisungen FB Jugend und Familie [#213681]
Datum
27. März 2021 07:16
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ vom 25.02.2021 (#213681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schle…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ [#213681]
Datum
27. März 2021 07:18
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213681/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage innerhalb der Frist nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213681.pdf Anfragenr: 213681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213681/
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr [geschwärzt], auf Grund einer Änderung der Sachlage, [geschwärzt], wird diese Anfrage an den Kreis Rendsburg…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Interne Weisungen FB Jugend und Familie [#213681]
Datum
29. März 2021 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], auf Grund einer Änderung der Sachlage, [geschwärzt], wird diese Anfrage an den Kreis Rendsburg-Eckernförde als schwebend unwirksam angesehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holste…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ [#213681]
Datum
29. März 2021 11:43
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil erneut mit Verweis auf [geschwärzt] die Auskunft verwehrt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 213681.pdf Anfragenr: 213681 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 29.3.2021 ein. Ihr Bescheid ist rechtlic…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ [#213681]
Datum
29. März 2021 11:52
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 29.3.2021 ein. Ihr Bescheid ist rechtlich unwirksam. Begründung: Der Landesbeauftragte für Datenschutz äußerte sich folgendermaßen in einem früheren Antrag über den Einwand, es dürften keine Personen [geschwärzt] IFG-Anträge stellen: " Bei dem Anspruch nach § 3 IZG-SH handelt es sich um einen reinen rechtlichen Vorteil und rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile sind bei der Geltendmachung des Anspruches nicht erkennbar, so dass es auch nicht auf die Geschäftsfähigkeit des Antragstellers ankommt (vgl. Carola Drechsler/Moritz Karg, Praxis der Kommunalverwaltung, A 16 SH, Kommentar zu § 3 IZG-SH). Hinsichtlich der Verwaltungsgebühren hat der Petent ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese ihm vorab mitgeteilt werden sollen. Ob diese Kosten dann ggf. aufgrund der Betreuungssituation durch den Betreuer genehmigt werden müssen, können wir aufgrund der nicht vorliegenden konkreten Betreuungsunterlagen nicht beurteilen. Dies kann jedoch dahinstehen, wenn die Anfrage kostenfrei wäre. Eine Angabe „Vertretung gegenüber Behörden“ stellt keine eigenständige Regelung des Betreuungsverhältnisses dar. „Die Bestimmung des Aufgabenkreises ‚Vertretung vor Behörden und Gerichten‘ dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises“ (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.12.2011 - 10 UF 217/10 mit Verweis auf KG, FamRZ 2008, 919). Weiter führt das Gericht aus: „Ist nicht nur eine Klarstellung des übertragenen Aufgabenkreises beabsichtigt, muss das Betreuungsgericht regelmäßig einen Bezug zu dem konkret bezeichneten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren herstellen, für das die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Betreuer besteht (vgl. KG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 312; Palandt/Diederich-sen, BGB, 71. Aufl., § 1896, Rz. 19). Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn der Betroffene etwa krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (vgl. KG, a.a.O.; Palandt/Diederichsen, a.a.O.).“ Der uns vorliegende Antrag des Petenten ist nicht auf ein sinnloses Verfahren gerichtet, sondern entspricht dem Grundgedanken der IZG-SH. Es ist auch aus den uns vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich, dass der Antrag offensichtlich missbräuchlich im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 IZG-SH wäre. " Vielen Dank für Ihre Kenntisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213681 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2021 11:49
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ [#213681]
Datum
30. März 2021 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. April 2021 15:56
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gehen Sie der Angelegenheit nochmal nach. Ich warte immer noch auf die Ausk…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ [#213681]
Datum
18. September 2021 10:16
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gehen Sie der Angelegenheit nochmal nach. Ich warte immer noch auf die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung meiner Antwort. Ich habe die Behörde inzwischen di…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ [#213681]
Datum
9. November 2021 15:48
Status
geschwärzt
1,4 MB
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung meiner Antwort. Ich habe die Behörde inzwischen diesbezüglich angeschrieben. Sobald ich etwas von dort erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in nunmehr habe ich endlich die Rückmeldung bekommen, dass bei der Behörde die Unterlagen zus…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen FB Jugend und Familie“ [#213681]
Datum
4. März 2022 12:23
Status
Sehr Antragsteller/in nunmehr habe ich endlich die Rückmeldung bekommen, dass bei der Behörde die Unterlagen zusammengestellt sind. Ich gehe davon aus, dass (sofern Sie sie nicht schon in diesen Tagen erhalten haben) Sie zeitnah die Rückmeldung der Behörde erhalten. Mit freundlichen Grüßen