Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen

Sämtliche interne Weisungen des Sicherheitspersonals zu Fahrscheinkontrollen, insbesondere zur Feststellung der Identität.
Werden Kontrolleur*innen darüber informiert, dass das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes nur gegenüber der Polizei erforderlich ist, sowie dass dieses nicht einbehalten werden darf? Wenn ja, wie?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 4 Follower:innen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
11. Mai 2023 17:01
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne Weisungen des Sicherheitspersonals zu Fahrscheinkontrollen, insbesondere zur Feststellung der Identität. Werden Kontrolleur*innen darüber informiert, dass das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes nur gegenüber der Polizei erforderlich ist, sowie dass dieses nicht einbehalten werden darf? Wenn ja, wie?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 278660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278660/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihr o.g. Antrag nach BlnIFG ist hier eingegangen und wird unter dem aus dem Betref…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 23/00306 - Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
12. Mai 2023 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihr o.g. Antrag nach BlnIFG ist hier eingegangen und wird unter dem aus dem Betreff ersichtlichen Aktenzeichen geführt. Wir möchten darauf hinweisen, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand. Der gesetzliche Rahmen gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwGebOBE2009V12Anlage). Ein Grund für eine Gebührenbefreiung ist nicht ersichtlich. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden gesondert berechnet. Die Kosten hierfür ergeben sich ebenfalls auf Tarifstelle 1004. Auf den von Ihnen erbetene Kostenvoranschlag besteht kein Anspruch. Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und die Gebühren übernehmen. Mit freundlichen Grüßen,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die Open Knowledge Foundat…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 23/00306 - Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
12. Mai 2023 17:28
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (Vereinsregisternummer: VR 30468 B) anfrage. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/2022_Freistellungsbescheid_fuer_2021.pdf Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 278660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278660/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, gem. § 2 Verwaltungsgebührenordnung Berlin tritt die Gebührenbefreiung nur ein, we…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 23/00306 - Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
12. Mai 2023 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, gem. § 2 Verwaltungsgebührenordnung Berlin tritt die Gebührenbefreiung nur ein, wenn die gebührenpflichtige Amtshandlung den gemeinnützigen Zwecken dient. In der von Ihnen vorgelegten Freistellungsbescheid lauten die Zwecke „Förderung von Wissenschaft und Forschung“ sowie „Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe“. Daher ist schon fraglich, ob Ihr Auskunftsantrag überhaupt geeignet ist, diesen Zwecken zu dienen. Eine nähere Prüfung behalten wir uns vor. Zumindest sollte aber sichergestellt sein, dass Ihr Antrag im Namen des Vereins gestellt wird. Dies kann nur durch eine auf Sie lautende Vollmacht nachgewiesen werden. Aufgrund der Satzung wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Eine Vollmacht müsste somit von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern ausgestellt sein. Freundliche Grüße,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Anbei finden Sie eine Vollmacht der Geschäftsführerin [gesc…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 23/00306 - Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
12. Juni 2023 10:34
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
vollmacht.pdf
123,4 KB
vorstandsbeschluss.pdf
306,4 KB
Guten Tag, bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Anbei finden Sie eine Vollmacht der Geschäftsführerin [geschwärzt] Wie Sie dem Vorstandsbeschluss entnehmen können, ist [geschwärzt] alleinvertretungsberechtigt. Die angefragten Informationen werden wissenschaftlich bearbeitet und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken des Vereins. Ich möchte anmerken, dass sich aus Vereinszwecken keine thematische Einschränkung für Anfragen ableiten lässt. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anhänge: - vollmacht.pdf - vorstandsbeschluss.pdf Anfragenr: 278660 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Max Kronmüller [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, haben Sie Dank für die Unterlagen. Ich bitte um Verständnis und um Entschuldigung…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 23/00306 - Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
15. Juni 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, haben Sie Dank für die Unterlagen. Ich bitte um Verständnis und um Entschuldigung, dass sich die Bescheidung Ihres Antrags etwas verzögert. Wir bemühen uns, dass Sie nächste Woche eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Kein Nachrichtentext
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
2,1 MB
geschwärzt
1,2 MB
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, vorab übersende ich Ihnen meinen Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 21.06.2023 per E-Mail. Sie begr…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 23/00306 - Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
30. Juni 2023 10:36
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vorab übersende ich Ihnen meinen Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 21.06.2023 per E-Mail. Sie begründen die Schwärzung einiger Passagen damit, dass das „Bekanntwerden die Effektivität der Fahrgastkontrollen stark einschränken“ würde und beziehen sich dabei auf § 7 BlnIFG. Hierzu stelle ich fest: 1. Eine Begründung im Einzelnen, welche Passagen Geschäftsgeheimnisse darstellen, fehlt. Es ist somit nicht nachvollziehbar, warum dies der Fall sein sollte. 2. Die Informationen sind keine Geschäftsgeheimnisse, da sie nicht wettbewerbsrelevant sind. Die wirtschaftliche Position der BVG wird durch die Offenbarung nicht wesentlich berührt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. März 2006). 3. Selbst wenn die Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse auszulegen wären, überwiegt das öffentiche Interesse. Die Kontrolleur*innen der BVG stehen seit langer Zeit in der Kritik, siehe etwa: a. https://taz.de/!5930204 b. https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskriminierung-in-bus-und-bahn-berliner-ombudsstelle-bekommt-mehr-beschwerden-gegen-bvg-beschaftigte-9821018.html Zur Diskussion des Themas sind die geschwärzten Informationen von hoher Relevanz. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 278660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278660/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, in Ihrer Email war kein Anhang enthalten. Inzwischen hat uns Ihr Widerspruch aber …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 23/00306 - Interne Weisungen für Fahrscheinkontrollen [#278660]
Datum
4. Juli 2023 17:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, in Ihrer Email war kein Anhang enthalten. Inzwischen hat uns Ihr Widerspruch aber am 03.07. per Post erreicht. Mit freundlichen Grüßen,

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Auskunftsbegehren gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BinIFG) Teile der Weisungen wurden entschwärzt.
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BinIFG)
Datum
15. August 2023
Status
geschwärzt
1,6 MB
1,7 MB
Teile der Weisungen wurden entschwärzt.

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