Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151840]
Datum
20. Juni 2019 20:00
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezügli…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151840]
Datum
29. Juli 2019 09:49
An
Bezirksamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG“ vom 20.06.2019 (#151840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie ausschließlich die Arbeitsanweisung des Bezirksamts Lichtenberg benutzen, reicht mir auch diese Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezügli…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151840]
Datum
26. Januar 2020 18:41
An
Bezirksamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG“ vom 20.06.2019 (#151840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/151840
Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Leider ist die erste Anfrage nicht auffindbar.…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151840]
Datum
31. Januar 2020 08:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Leider ist die erste Anfrage nicht auffindbar. Für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags benötigen wir Ihre postalischen Kontaktinformationen. Sie können Ihre Anfrage auch gerne in einem Bürgeramt Berlins persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht ermächtigten Vertreter vortragen. Im letzteren Falle bitte ich Sie, vorab unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ einen Termin zu vereinbaren, um Ihr Anliegen ohne weiteren Verzug bearbeiten zu können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen vom Absendern, deren Identität wir nicht zweifelsfrei verifizieren können (anonyme Anfragen) schon wegen der potenziell zu erhebenden Kosten nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich nicht bearbeiten dürfen. Die berlinweit geltende Arbeitshilfe "Ordnungswidrigkeitenrecht" mit 17 Seiten kann Ihnen nach Überweisung der anfallenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührenverordnung dann gerne schriftlich zugesandt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in die Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten habe ich schon, bisher konnten mir die anderen…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151840]
Datum
2. Februar 2020 20:09
An
Bezirksamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten habe ich schon, bisher konnten mir die anderen Bezirke aber nicht bestätigen, dass diese berlinweit genutzt wird. Ich beachte diese Anfrage damit als abgeschlossen. Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/151840