Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG

alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151845]
Datum
20. Juni 2019 20:00
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf das Schreiben vom 19.06.2019 des Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzber…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151845]
Datum
28. Juni 2019 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf das Schreiben vom 19.06.2019 des Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Bürgerämter. In diesem Schreiben wurde detailliert auf Ihre Fragen eingegangen und Ihnen die Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeitenrecht für die Mitarbeiter/innen der Bürgerämter übersandt. Diesem Schreiben schließe ich mich an und kann dem nichts mehr zufügen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Dann verstehe ich es richtig, dass alle Bezirksämter i…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151845]
Datum
1. Juli 2019 08:07
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Dann verstehe ich es richtig, dass alle Bezirksämter in Berlin die gleiche Arbeitshilfe nutzen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nur für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg sprechen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151845]
Datum
1. Juli 2019 08:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nur für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg sprechen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort, dann betrachtet ich die Anfrage an Ihre Behörde hiermit…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151845]
Datum
1. Juli 2019 12:34
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort, dann betrachtet ich die Anfrage an Ihre Behörde hiermit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>