Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG

alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151846]
Datum
20. Juni 2019 20:00
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Pressestelle, eingegangen. Zur Prüf…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151846]
Datum
21. Juni 2019 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Pressestelle, eingegangen. Zur Prüfung und zur Beantwortung wurde Ihrer Anfrage an das Amt für Bürgerdienste weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezügli…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151846]
Datum
29. Juli 2019 09:49
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG“ vom 20.06.2019 (#151846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie ausschließlich die Arbeitsanweisung des Bezirksamts Lichtenberg benutzen, reicht mir auch diese Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2019 09:49
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage nochmals an den zuständigen Bereich weitergeleitet. Alternativ…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151846]
Datum
29. Juli 2019 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage nochmals an den zuständigen Bereich weitergeleitet. Alternativ übermittle ich Ihnen noch die Kontaktdaten, für eine direkte Kontaktaufnahme. Frau Meyer <<E-Mail-Adresse>> 030 902972732 Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in zuerst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen. Die Leiterin des Am…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151846]
Datum
30. Juli 2019 16:12
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
InterneWeisungenundDienstvorschriftenbez.eml
5,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zuerst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen. Die Leiterin des Amtes für Bürgerdienste, Frau Lämmel, hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung übergeben. Sie haben Aktenauskunft mit umfangreichen Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz(IFG Berlin)am 20.06.2019 beantragt. Nach ersten Prüfungen ist zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, dass eine beschränkte Akteneinsicht/-auskunft möglich sein wird. Gemäß § 16 IFG sin die Akteneinsicht oder Auskunft gebührenpflichtig. Ihr Antrag enthält keine Postanschrift oder eine persönlich zustellfähige E-Mailadresse. Bitte reichen Sie die entsprechenden Angaben nach um die Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten. Bei der Beantragung Ihres IFG-Antrages handelt es ich um ein en Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG). Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie direkt kann über ,,Frag den Staat" nicht sichergestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Angehängt finden Sie meine Adresse. Mit freundlichen …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151846]
Datum
31. Juli 2019 07:44
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Angehängt finden Sie meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
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Datum
6. August 2019
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