Interne Weisungen, Verfahrensregelungen, Vordrucke und Arbeitshilfen des Amts für Ausbildungsförderung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

sämtliche interne Weisungen, Verfahrensregelungen, Vordrucke und Arbeitshilfen des Amts für Ausbildungsförderung.

Vorsorglich und angesichts der bisherigen Erfahrung mit Ihrem Amt, bitte ich Sie hiermit ausdrücklich um ordentliche Bescheidung meines Antrags nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Bitte lesen Sie die folgenden Absätze gründlich!

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtli…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen, Verfahrensregelungen, Vordrucke und Arbeitshilfen des Amts für Ausbildungsförderung [#287411]
Datum
31. August 2023 17:02
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Weisungen, Verfahrensregelungen, Vordrucke und Arbeitshilfen des Amts für Ausbildungsförderung. Vorsorglich und angesichts der bisherigen Erfahrung mit Ihrem Amt, bitte ich Sie hiermit ausdrücklich um ordentliche Bescheidung meines Antrags nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Bitte lesen Sie die folgenden Absätze gründlich! Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Studierendenwerk Berlin
Ihre Anfrage vom 31.08.2023 Sehr << Antragsteller:in >> fast möchte ich meinen: neues Spiel, neues Gl…
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 31.08.2023
Datum
5. September 2023 14:18
Status
Warte auf Antwort
image002.png
8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> fast möchte ich meinen: neues Spiel, neues Glück – in jedem Fall beschäftige ich mich natürlich wieder sehr gerne mit Ihrer neuerlichen o.g. Anfrage. Gerne bin ich bereit zu prüfen, ob und welcher Form Ihnen die benötigten Informationen zur Verfügung gestellt werden können; ein paar Anmerkungen erlaube ich mir jedoch schon einmal vorab: * Es gilt zu klären, welches Amt für Ausbildungsförderung Sie nun genau meinen – Sie haben ganz allgemein Ihre Anfrage an den InfoPoint des studierendenWerk Berlin gestellt. Im Land Berlin existieren mehrere Ämter für Ausbildungsförderung. * Hiernach möchte ich Sie höflichst daraufhin weisen, dass wir im Falle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im Vollzug des Landes Berlin, über einen Zeitraum von fast 52 Jahre reden – das BAföG trat am 01.10.1971 in Kraft. * Da Sie nun wortwörtlich beantragen Einsicht in „sämtliche interne Weisungen, Verfahrensregelungen, Vordruck und Arbeitshilfen des Amtes für Ausbildungsförderung“ nehmen zu wollen, meinen Sie damit offensichtlich einen Vollzugszeitraum von mehr als 52 Jahre. Wie sich vorstellen können, füllen diese 52 Jahre mehr als nur 1 Leitzordner. Wir reden dann im Klartext über mehrere hunderttausend Blatt Papier. Dies dürfte neben einem erheblichen, und bis dato für Sie persönlich noch nicht weiter absehbaren finanziellen Aufwand (für welchen Sie selbstredend dann auch in Vorleistung zu gehen haben), vor allem auch einen – nach erster vorsichtiger Einschätzung – unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in personeller und sachlicher Hinsicht bedeuten. Nur ein Bruchteil der in Betracht kommenden Unterlagen ist bislang in digitaler Form einsehbar. Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 C 2.15) weise ich daher schon einmal vorsorglich hin. * Ich bitte Sie daher um Konkretisierung Ihres Anliegens – gerne möchte ich Sie auch um Auskunft bitten, welche Art von Erkenntnisgewinn Sie sich durch Ihre Anfrage erhoffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Mail vom 05.09.2023 [#287411] Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 05.09.2023. Mei…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Mail vom 05.09.2023 [#287411]
Datum
8. September 2023 10:39
An
Studierendenwerk Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 05.09.2023. Meinen Antrag konkretisiere ich hiermit insofern ich um die Zusendung sämtlicher derzeit gültigen bzw. verwendeten internen Weisungen, Verfahrensregelungen, Vordrucke und Arbeitshilfen Ihres Amts bitte. Zu Ihren weiteren nicht antragsrelevanten Fragen möchte ich mich nicht äußern. Ich bitte Sie, im zukünftigen Schriftverkehr höflich zu bleiben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287411/
Studierendenwerk Berlin
Auskunftsbegehren IFG Berlin Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Entscheidung zu Ihrem A…
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
Auskunftsbegehren IFG Berlin
Datum
14. September 2023 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Entscheidung zu Ihrem Auskunftsbegehren vom 31.08.2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisungen, Verfahrensregelungen, Vordrucke und Arbeitshilfen des Amts für Ausbildungsförderung“ [#287411]
Datum
14. September 2023 22:11
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287411/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil sie ausreichend bestimmt war. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 287411.pdf - 2023-09-05_1-image002.png - 2023-09-14_1-ablehnungauskunftsanspruchifgberlin.docx Anfragenr: 287411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287411/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 14. September 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Meldung vom 14. September 2023 i…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. September 2023
Datum
25. September 2023 20:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Meldung vom 14. September 2023 ist eingegangen und wird bei uns unter dem GeschZ 525.1039 veraktet. Wir werden die Angelegenheit überprüfen, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruchsverfahren gegen Ihren IFG-Bescheid Gegen die Ablehnung wird Widerspruch eingelegt. Es wird darum gebet…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsverfahren gegen Ihren IFG-Bescheid
Datum
25. September 2023
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Gegen die Ablehnung wird Widerspruch eingelegt. Es wird darum gebeten, den Abschluss des Vermittlungsverfahrens bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abzuwarten. Ggü. dem Bearbeiter wird die Besorgnis der Befangenheit geäußert. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt.
<< Anfragesteller:in >>
Dienstaufsichtsbeschwerde Es wird Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den*die Bearbeiter*in des Antrages eingelegt. De…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerde
Datum
17. Oktober 2023
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Es wird Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den*die Bearbeiter*in des Antrages eingelegt. Der Bearbeiter ist mehrfach durch sarkastische Bemerkungen aufgefallen. Das BAföG-Amt verzögert gezielt die Bearbeitung von BAföG-Anträgen, wen Antragsteller*innen IFG-Anträge gestellt haben. Die Besorgnis der Befangenheit wird begründet.
Studierendenwerk Berlin
Widerspruch gegen versagte Mitteilung sämtlicher Weisungen etc. - IFG Der Widerspruch wird von der Senatsverwaltu…
Von
Studierendenwerk Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen versagte Mitteilung sämtlicher Weisungen etc. - IFG
Datum
17. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Der Widerspruch wird von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege als Fachaufsichtsbehörde bearbeitet
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Dienstaufsichtsbeschwerde ggü des SW Berlin Für die Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Geschäftsführerin des Studi…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerde ggü des SW Berlin
Datum
18. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Für die Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Geschäftsführerin des Studierendenwerkes Berlin zuständig.
<< Anfragesteller:in >>
RE: Dienstaufsichtsbeschwerde Die Geschäftsführerin des StW erhält demnächst eine Papierversion der Beschwerde. De…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
RE: Dienstaufsichtsbeschwerde
Datum
18. Oktober 2023
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Die Geschäftsführerin des StW erhält demnächst eine Papierversion der Beschwerde. Der Widerspruch wird bezugnehmend auf die Mail des StW vom 18.10.2023 weiter begründet: "Selbstverständlich geht es mir, entgegen der Darstellung des Amts für Ausbildungsförderung, nicht um die Zugänglichmacht von Unterlagen in einem Umfang von über 1.000 Seiten. Vielmehr zielte meine Anfrage auf Weisungen, Arbeitshilfen, Vordrucke u.ä., wie andere Leistungsträger, z.B. das Jobcenter Berlin Pankow (https://www.berlin.de/jobcenter-pankow/ueber-uns/weisungen/) und das Jobcenter Berlin Neukölln (https://www.berlin.de/jobcenter-neukoelln/ueber-uns/), sie auf ihren Webseiten zugänglich machen. Die Zugänglichmachung ist für Leistungsberechtigte oder hier Förderungsberechtigte von großer Relevanz, da sie eine bessere Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung ermöglicht. Bei anderen Behörden habe ich bereits ebenfalls IFG-Anträge mit ähnlichem Wortlaut wie bei meinem Antrag vom 31.08.2023 gestellt. Mein Antrag wurde dann systematisch auch in dieser Weise ausgelegt."
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
AW: Widerspruch gegen versagte Mitteilung sämtlicher Weisungen etc. - IFG Die Senatsverwaltung sieht sich nicht a…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
AW: Widerspruch gegen versagte Mitteilung sämtlicher Weisungen etc. - IFG
Datum
18. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Die Senatsverwaltung sieht sich nicht als zuständig für die Bearbeitung des Widerspruches. Der Widerspruch ist zurück beim Studierendenwerk.
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Widerspruch vom 25.09.2023 Der Antrag sei nicht konkret genug. Die Zusendung einer Kopie des Aktenverzeichniss…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 25.09.2023
Datum
20. November 2023
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Der Antrag sei nicht konkret genug. Die Zusendung einer Kopie des Aktenverzeichnisses, um eine Konkretisierung zu ermöglichen würde 475€ kosten. Die Kosten für einzelne Dokumente wären dann zwischen 50€-175€.
<< Anfragesteller:in >>
GeschZ 525.1039 [#287411] Guten Tag, in o.g. Angelegenheit bitte ich um Ihre Einschätzung zum Schreiben des Studi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GeschZ 525.1039 [#287411]
Datum
16. Dezember 2023 13:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in o.g. Angelegenheit bitte ich um Ihre Einschätzung zum Schreiben des StudierendenWERKS vom 20.11.2023. Nach Aussage des StudierendenWERKS wurde das Schreiben in Abstimmung mit Frau Gardain erstellt und eine Kopie des Schreibens wurde Frau Gardain zugestellt. Das Schreiben ist auch unter folgender Adresse verfügbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-verfahrensregelungen-vordrucke-und-arbeitshilfen-des-amts-fuer-ausbildungsfoerderung/858578/anhang/20231120-zwischenmeldung-widerspruch-ifg-studierendenwerk_geschwaerzt.pdf Das StudierendenWERK scheint mir nicht bemüht, an der Konkretisierung des Antrages mitzuwirken und verlangt Gebühren und Kosten i.H.v. 475 EUR für die Zugänglichmachung eines Aktenverzeichnisses. Darüber hinaus werden Gebühren i.H.v. 50-175 EUR für die Zugänglichmachung von einzelnen Unterlagen in Aussicht gestellt. Diese Kosten scheinen mir unverhältnismäßig zu sein und stimmen auch nicht mit der bisherigen Verwaltungspraxis des StudierendenWERK überein, wie sie auf fragdenstaat erkennbar ist (einfache Akteneinsicht ohne Erhebung von Gebühren). Wäre es möglich, mir Auskunft dazu zu geben, welche Punkte mit dem StudierendenWERK besprochen wurden und wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die in Aussicht gestellten Gebühren einschätzt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287411/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Dezember 2023 14:35
Status
Warte auf Antwort

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