Interne Weisungen zu Forderungen der Bundesregierung bezüglich des europäischen Lieferkettengesetzes

sämtliche interne Weisungen zu den Forderungen der Bundesregierung bezüglich des europäischen Lieferkettengesetzes

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen zu Forderungen der Bundesregierung bezüglich des europäischen Lieferkettengesetzes [#261865]
Datum
28. Oktober 2022 13:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Weisungen zu den Forderungen der Bundesregierung bezüglich des europäischen Lieferkettengesetzes
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261865/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen zu Forderungen der Bundesreg…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen zu Forderungen der Bundesregierung bezüglich des europäischen Lieferkettengesetzes [#261865]
Datum
30. November 2022 06:33
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen zu Forderungen der Bundesregierung bezüglich des europäischen Lieferkettengesetzes“ vom 28.10.2022 (#261865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr IFG-Antrag v. 28.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich melde mich auf Ihren IFG-Antrag vom 28.1…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr IFG-Antrag v. 28.10.2022
Datum
21. Dezember 2022 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich melde mich auf Ihren IFG-Antrag vom 28.10.2022. Für die ordnungsgemäße Zusendung des IFG-Bescheides reicht die Adresse von Fragdenstaat leider nicht aus. Bitte übermitteln Sie uns eine Postanschrift. Damit Sie nicht länger warten müssen, übermitteln wir Ihnen den Bescheid schon vorab per E-Mail. Das ersetzt allerdings keine Zusendung an eine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen