Internen Weisungen des Jobcenters Köln

Anfrage an: Jobcenter Köln

Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, sonstige Weisungen, Arbeitshilfen und Leitfäden des Jobcenters Köln in elektronischer Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2015
  • Frist
    17. April 2015
  • 0 Follower:innen
Olaf Wegner (Piratenfraktion NRW)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle derzeit gül…
An Jobcenter Köln Details
Von
Olaf Wegner (Piratenfraktion NRW)
Betreff
Internen Weisungen des Jobcenters Köln [#8872]
Datum
16. März 2015 12:49
An
Jobcenter Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, sonstige Weisungen, Arbeitshilfen und Leitfäden des Jobcenters Köln in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Olaf Wegner Piratenfraktion NRW <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Olaf Wegner Piratenfraktion NRW << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Wegner (Piratenfraktion NRW)

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Jobcenter Köln
Sehr geehrter Herr Wegner, bitte entschuldigen sie die Verspätung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Die Antwort …
Von
Jobcenter Köln
Betreff
AW: Internen Weisungen des Jobcenters Köln [#8872]
Datum
5. Mai 2015 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wegner, bitte entschuldigen sie die Verspätung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Die Antwort ist per Post auf dem Weg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen