Interner Schriftwechsel

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

interne elektronische und analoge Korrespondenz, Notizen und Vermerke, sowie dazugehöriger Schriftwechsel mit der Amprion GmbH und Sweco GmbH zu folgenden Aktenzeichen: 66.01.22-2023-30, 66.01.22-2023-12, 66.01.22-2023-19, 66.01.22-2023-20, 66.01.22-2023-23, 66.01.22-2023-25, 66.01.22-2023-27, 66.01.22-2023-26

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interner Schriftwechsel [#285588]
Datum
6. August 2023 15:04
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne elektronische und analoge Korrespondenz, Notizen und Vermerke, sowie dazugehöriger Schriftwechsel mit der Amprion GmbH und Sweco GmbH zu folgenden Aktenzeichen: 66.01.22-2023-30, 66.01.22-2023-12, 66.01.22-2023-19, 66.01.22-2023-20, 66.01.22-2023-23, 66.01.22-2023-25, 66.01.22-2023-27, 66.01.22-2023-26 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285588/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angele…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Interner Schriftwechsel [#285588]
Datum
7. August 2023 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich eine Durchschrift des Antwortschreibens auf Ihre unte…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Interner Schriftwechsel [#285588]
Datum
5. September 2023 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich eine Durchschrift des Antwortschreibens auf Ihre untenstehende Anfrage vom 06.08.2023, sowie eine Kopie des Vermerkes über die Eröffnung des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 66.01.22-2023-30 vorab zur Kenntnis. Das Original befindet sich auf dem Postweg und müsste Ihnen bald zugehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie mir die fehlenden Unterlagen zu den Akten 66.01.22-2023- 26 und 27 noch per E-Mail zu.…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interner Schriftwechsel [#285588]
Datum
5. September 2023 14:35
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir die fehlenden Unterlagen zu den Akten 66.01.22-2023- 26 und 27 noch per E-Mail zu. Sofern der dazugehörige externe Schriftwechsel mit Sweco und Amprion unter einem anderen AZ geführt wird, stelle ich hiermit klar, dass sich meine Anfrage auch darüber erstreckt und bitte ebenfalls um Zusendung per Mail. Mit freundlichen Grüßen S. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285588/

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angele…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Interner Schriftwechsel [#285588]
Datum
5. September 2023 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen