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interner Vermerk

Anfrage an: Polizei Berlin

- den polizeiinternen Vermerk, nach dem ein Beamter aus dem Staatsschutz im Berliner Landeskriminalamt (LKA) in einer SMS an seinen Vorgesetzten forderte, sich von „Merkel & Co und ihren scheiß Gut-Menschen“ fernzuhalten und nach dem der Beamte sich in einer weiteren SMS mit der Ziffernkombimation 88 verabschiedete

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mi…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
interner Vermerk [#31863]
Datum
13. Juli 2018 06:24
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den polizeiinternen Vermerk, nach dem ein Beamter aus dem Staatsschutz im Berliner Landeskriminalamt (LKA) in einer SMS an seinen Vorgesetzten forderte, sich von „Merkel & Co und ihren scheiß Gut-Menschen“ fernzuhalten und nach dem der Beamte sich in einer weiteren SMS mit der Ziffernkombimation 88 verabschiedete
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationfreiheitsgesetz (IFG) Sehr <Information-entfernt> mit o.g. Schreiben s…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
23. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> mit o.g. Schreiben stellen Sie einen Antrag nach dem Berlin Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitte um Übersendung des polizeiinternn Vermerks, nach dem ein Beamter aus dem Staatsschutz im Belrin Landeskriminalamt (LKA) in einer SMS an seinen Vorgesetzten forderte, sich von „Merkel & Co und ihren scheiß Gut-Menschen“ fernzuhalten und nach dem der Beamte sich in einer weiteren SMS mit der Ziffernkombination 88 verabschiedete. Auf Ihrem Antrag ergeht der folgende Bescheid: Ihren Antrag lehne ich ab. Begründung: Die gewünschten Unterlagen sind Bestandteil der hier geführten Ermittlungsakte. Die bei der Polizei Berlin vorliegenden Unterlagen zu Strafermittlungsverfahren sind vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen. Über eine Akteneinsich in Strafermittlungsakten entscheidet nach den Vorschriften der Strafporzessordnung die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin. Diese Regelungen gehen als Spezialnormen dem IFG vor, das in §2 Abs. 1 Satz 2 IFG eine Bereichsausnahme für staatsanwaltliche Akten vorsieht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässiug. Er ist innerhalb eines Monatd nach bekanntgabe dieses Becheid schriftlich oder zur Niederschrift beim Polizeipräsidenten in Berlin, Justizariat, Keibelstraße 36, 10178 Berlin, zu erheben. Es wird darauf hingewisen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt wird, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.