Internetanbieter der Studierendenwohnheime

- Welcher Internetanschlussanbieter betreut die Wohnheime im Neuenheimer Feld und das Wohnheim Eppelheimer Str. 52?
- wann kam es zu Vertragsschluss mit dem Internetanbieter der Wohnheime im Neuenheimer Feld?
- Wurde der Auftrag zur Internetversorgung ausgeschrieben?
Falls Ja: Senden Sie bitte die Ausschreibung zu.
Falls Nein: Wie kam es zur Anbieterwahl?
- wie viele Wohneinheiten betreut dieser Anbieter?
- Gibt es eine vertraglich vereinbarte Mindestverfügbarkeit der Internetverbindung?
- Wie hoch ist die tatsächliche Internetverfügbarkeit in den Wohnheimen?
- Welches Budget ist jährlich im Haushalt für die Internetversorgung der Wohnheime vorgesehen?
- Bis wann laufen die aktuellen Verträge mit dem Anbieter?
- Wird die Internetversorgung in den Büros des Studierendenwerks vom selben Anbieter gestellt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Welcher Internetanschlussanbiete…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
29. November 2023 18:23
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welcher Internetanschlussanbieter betreut die Wohnheime im Neuenheimer Feld und das Wohnheim Eppelheimer Str. 52? - wann kam es zu Vertragsschluss mit dem Internetanbieter der Wohnheime im Neuenheimer Feld? - Wurde der Auftrag zur Internetversorgung ausgeschrieben? Falls Ja: Senden Sie bitte die Ausschreibung zu. Falls Nein: Wie kam es zur Anbieterwahl? - wie viele Wohneinheiten betreut dieser Anbieter? - Gibt es eine vertraglich vereinbarte Mindestverfügbarkeit der Internetverbindung? - Wie hoch ist die tatsächliche Internetverfügbarkeit in den Wohnheimen? - Welches Budget ist jährlich im Haushalt für die Internetversorgung der Wohnheime vorgesehen? - Bis wann laufen die aktuellen Verträge mit dem Anbieter? - Wird die Internetversorgung in den Büros des Studierendenwerks vom selben Anbieter gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293856/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetanbieter der Studierendenwohnheime“ vom 29.11.2023 (#29385…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
3. Januar 2024 13:38
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetanbieter der Studierendenwohnheime“ vom 29.11.2023 (#293856) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Studierendenwerk Heidelberg
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir befinden uns derzeit in der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Aufgrund …
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
3. Januar 2024 15:42
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir befinden uns derzeit in der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Aufgrund der Weihnachtszeit und der damit verbundenen Urlaubssituation verzögert sich die Beantwortung leider etwas. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetanbieter der Studierendenwohnheime“ vom 29.11.2023 (#29385…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
17. Januar 2024 13:48
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetanbieter der Studierendenwohnheime“ vom 29.11.2023 (#293856) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Studierendenwerk Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
18. Januar 2024 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage, die, wie wir in unserer letzten E-Mail dargelegt haben, in erster Linie der Weihnachtszeit sowie dem Jahreswechsel geschuldet ist. Wir sind mit der Beantwortung fast fertig und senden sie Ihnen bis Mitte nächster Woche zu. Bis dahin müssen wir Sie noch um etwas Geduld und Verständnis bitten. Viele Grüße
Studierendenwerk Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29.11.2023 stellten Sie einen Antrag nach § 7 Abs. 1 LIFG…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
23. Januar 2024 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29.11.2023 stellten Sie einen Antrag nach § 7 Abs. 1 LIFG BW. Nach § 9 Abs. 1, 3 Nr. 2 LIFG BW kann ein Antrag abgelehnt werden, der zu unbestimmt ist und nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 7 Absatz 2 LIFG BW präzisiert wird. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Fragen Nr. 5 („Gibt es eine vertraglich vereinbarte Mindestverfügbarkeit der Internetverbindung?“) und Nr. 6 („Wie hoch ist die tatsächliche Internetverfügbarkeit in den Wohnheimen?“) sind zu unbestimmt i. S. v. § 7 Abs. 2 S. 1 LIFG BW. Es ist nicht erkennbar zu welcher Information sie Zugang wünschen. Was meinen Sie mit „Mindestverfügbarkeit der Internetverbindung“? Was mit „tatsächliche Internetverfügbarkeit“? Ich gebe Ihnen gem. § 7 Abs. 2 S. 2 LIFG BW Gelegenheit zur Präzisierung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, gerne präzisiere ich die Fragen 5 und 6 zum folgenden…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
23. Januar 2024 14:52
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, gerne präzisiere ich die Fragen 5 und 6 zum folgenden Wortlaut: Frage 5: - Gibt es eine angestrebte Mindestverfügbarkeit einer funktionierenden Internetverbindung, die Sie für die Wohnheime im Neuenheimer Feld festgelegt haben und erreichen möchten? Die Mindestverfügbarkeit beschreibt dabei den Anteil des Jahres in Prozent, in dem die Internetverbindung im Mittel über alle Mieter problemfrei verfügbar ist. Falls es für Sie leichter ist, können Sie auch eine angestrebte maximale mittlere Ausfallzeit pro Jahr in Stunden, Tagen oder Wochen angeben. Frage 6: - Wie hoch ist die tatsächliche Verfügbarkeit der Internetverbindung in benannten Wohnheimen? Die tatsächliche Verfügbarkeit beschreibt den Anteil des Jahres in Prozent, in dem die Bewohner im Mittel über eine funktionierende Internetverbindung verfügen. Falls es für Sie leichter ist, können Sie auch die mittlere Ausfallzeit pro Jahr in Stunden, Tagen oder Wochen angeben. Falls Sie diese Daten nicht erheben: Warum erheben Sie diese nicht? Verfügen Sie über eine ungefähre Einschätzung der Verfügbarkeit? Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die nach §7 Abs. 7 LIFG BW geltende Frist um mehr als 20 Tage überschritten ist und bei dieser Anfrage kein besonderer "Umfang und Komplexität" besteht. Desweiteren wurde die Aufforderung zur Präzisierung außerhalb der nach §7 Abs. 2 LIFG BW geltenden Frist gestellt, weshalb ich um keine weitere Verzögerung des Antrages bitte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293856/
Studierendenwerk Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Präzisierung ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 LIFG BW. Sie err…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
26. Januar 2024 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Präzisierung ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 LIFG BW. Sie erreichte uns am 23.01.2024 per E-Mail. Der Fristlauf zur Beantwortung Ihres Antrags beginnt mit Eingang der Präzisierung erneut, vgl. § 7 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 7 Abs. 7 S. 1 LIFG BW. Die Frist nach § 7 Abs. 7 S. 1 LIFG BW verlängere ich auf drei Monate. Eine frühere Antwort ist wegen der Beteiligung einer geschützten Person nach § 8 LIFG BW nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Anfrage läuft nun seit fast zwei Monaten. Es …
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
26. Januar 2024 19:52
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Anfrage läuft nun seit fast zwei Monaten. Es handelt sich hierbei um die einfache Nennung von Daten, die Ihren Geschäftsablauf betreffen, eine weitere potentiell geschützte Person im Sinne von §8 LIFG BW umfasst sie nicht. Da Ihr Vorgehen den Anschein erweckt, dass Sie nicht an der Informationsfreigabe interessiert sind und diese durch vorgeschobene Gründe verzögern oder verschleppen möchten, bitte ich Sie, die Anfrage bis zum Freitag, den 02.02.2024 zu beantworten. Falls Sie dem nicht nachkommen, sehe ich eine Vermittlung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg als notwendig an. Wie in meiner vorherigen Mail (23.01.2024) festgestellt, wurde ihre Aufforderung zur Präzisierung außerhalb der nach §7 Abs. 2 LIFG BW geltenden Frist gestellt. Die Informationen sind nach §7 Abs. 7 LIFG BW "unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich zu machen". Es sind nun fast zwei Monate vergangen und nach Ihren Mails vom 03.01.2024 und 18.01.2024 arbeiten Sie angeblich seit mehreren Wochen an der Anfrage, die aus der einfachen Nennung von Daten besteht, die einer Anstalt öffentlichen Rechts vorliegen sollten. Ich bitte Sie deshalb von weiteren unrechtmäßigen Verzögerungen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293856/
Studierendenwerk Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedauern, dass die zurückliegende Prüfung mehr Zeit in Anspruch genom…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
29. Januar 2024 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedauern, dass die zurückliegende Prüfung mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erhofft; weshalb es zu Verzögerungen kam, hatten wir Ihnen begründet (siehe zurückliegende Korrespondenz). Wie in unserer E-Mail vom 26.01.2024 angeführt erfordert die Beantwortung Ihres Antrags die Beteiligung einer geschützten Person. Die Erweiterung unserer Frist ist entsprechend rechtskonform (vgl. § 7 Abs. 7 S. 1 LIFG BW). Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Internetanbieter der Studierendenwohnheime“ [#293856]
Datum
30. Januar 2024 15:08
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293856/ Ich bin der Meinung, das Studierendenwerk Heidelberg (Stdw) ist nicht an der zeitnahen Beantwortung der Anfrage interessiert und versucht diese zu verzögern. Die Anfrage läuft seit zwei Monaten und das Stdw gibt an, weitere drei Monate Frist zu benötigen, da eine "eine frühere Antwort [...] nicht möglich ist". Dies wie auch das Vorgehen zuvor erscheint für mich wie eine absichtliche Verzögerung und nicht wie die Bemühung einer unverzüglichen oder baldmöglichen Beantwortung der Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 293856.pdf Anfragenr: 293856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293856/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Internetanbieter der Studierendenwohnheime“ [#293856]
Datum
30. Januar 2024 15:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> unterhalb beantworten wir Ihnen fristgemäß Ihre uns über Frag den Staat …
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
29. Februar 2024 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unterhalb beantworten wir Ihnen fristgemäß Ihre uns über Frag den Staat eingegangenen und nachträglich präzisierten Fragen: - Welcher Internetanschlussanbieter betreut die Wohnheime im Neuenheimer Feld und das Wohnheim Eppelheimer Str. 52? - Wir haben keinen externen Internetanschlussanbieter. - Wann kam es zu Vertragsschluss mit dem Internetanbieter der Wohnheime im Neuenheimer Feld? - Siehe Frage 1. - Wurde der Auftrag zur Internetversorgung ausgeschrieben? - Wir beziehen unser Internet über das Landesnetz Belwü. Falls Ja: Senden Sie bitte die Ausschreibung zu. Falls Nein: Wie kam es zur Anbieterwahl? - Siehe Frage 3 - wie viele Wohneinheiten betreut dieser Anbieter? - Siehe Frage 1. - Gibt es eine vertraglich vereinbarte Mindestverfügbarkeit der Internetverbindung? - Nein. - Wie hoch ist die tatsächliche Internetverfügbarkeit in den Wohnheimen? - Das wird nicht erfasst. - Welches Budget ist jährlich im Haushalt für die Internetversorgung der Wohnheime vorgesehen? - Wir haben hierzu kein Budget vorgesehen. - Bis wann laufen die aktuellen Verträge mit dem Anbieter? - Die Laufzeit des Internetanschlusses ist unbegrenzt. - Wird die Internetversorgung in den Büros des Studierendenwerks vom selben Anbieter gestellt? - Siehe Frage 1. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das LIFG BW e…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
29. Februar 2024 15:23
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das LIFG BW eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Anfragen vorsieht. Bei Problemen der Wohnheimsbewohner mit der Internetverbindung oder dem Internetanschluss, wie auch bei der Einrichtung eines Anschlusses verweist das Studierendenwerk Heidelberg stets direkt auf den Support unter der e-mail „<<E-Mail-Adresse>>“ , die zu einem externen Unternehmen gehört. In mehren Mails und Aushängen fordern Sie Bewohner eindeutig auf, bei Verbindungsproblemen zu „nexabit.support“ oder „Support Fa. Nexabit“ etc. Kontakt aufzunehmen. Ich bitte Sie hiermit um die Berichtigung Ihrer Antwort auf die wahrheitsgemäßen Informationen. Nach dem Bereitsteller des Datennetzes („BelWü“) war mit der Anfrage über den Internetanschlussanbieter explizit nicht gefragt. Ihre aktuelle Antwort wirft auch erhebliche Zweifel auf, inwiefern eine geschützte Person beteiligt gewesen sei (Siehe Ihre e-mails vom 26. und 29. Januar) und eine Fristverlängerung dafür gerechtfertigt war. Des Weiteren blieben Fragen unbeantwortet, weshalb ich Sie hiermit nochmals nachdrücklich um eine sorgfältige, wahrheitsgemäße und zeitnahe Beantwortung bitte. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293856/
Studierendenwerk Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> unsere Antworten sind wahrheitsgemäß, schutzwürdige Personen wurden konsu…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
1. März 2024 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unsere Antworten sind wahrheitsgemäß, schutzwürdige Personen wurden konsultiert. Wie die Unternehmensbezeichnung schon nahe legt handelt es sich bei Nexabit um einen Support-Dienstleister. Nexabit ist nicht unser Internetanbieter. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Wie schon mehrfach betont, umfasste die Anfrage nicht den Internetanbieter, sondern den Dienstleister,…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
5. März 2024 11:24
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Wie schon mehrfach betont, umfasste die Anfrage nicht den Internetanbieter, sondern den Dienstleister, der den Internetanschluss der Studierenden in Ihren genannten Wohnheimen einrichtet/ konfiguriert/ wartet etc. Die Bezeichnungen "Internetanschlussanbieter" und "Internetanbieter" im Anfragetext beziehen sich auf oben genannten Dienstleister, "Internetversorgung" umfasst die oben genannten Dienstleistungen. Ich bitte hiermit nochmals um die Berichtigung Ihrer Antwort. Für weitere Nachfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Studierendenwerk Heidelberg
Guten Tag << Antragsteller:in >> haben Sie Dank für Ihre Rückmeldung zur Beantwortung Ihrer uns über …
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Internetanbieter der Studierendenwohnheime [#293856]
Datum
8. März 2024 14:39
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> haben Sie Dank für Ihre Rückmeldung zur Beantwortung Ihrer uns über Frag den Staat eingegangenen Anfrage. Wir können keine Berichtigung unserer Antwort vornehmen, da unsere Antworten bereits richtig sind und die Beantwortung wahrheitsgemäß vorgenommen wurde, vgl. unsere E-Mail vom 01.03.2024. Sie haben uns mit Ihrer letzten E-Mail nun drei Begriffe mitgeteilt, die Sie anders verstehen möchten und auf Ihre ursprünglichen Fragestellungen angewandt wissen möchten. Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen bitten wir Sie um Überarbeitung und anschließende Übermittlung Ihrer Fragen, so dass diese verständlich sind und von uns bearbeitet werden können. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gelegenheit zur Präzisierung Ihres Antrags gem. § 7 Abs. 2 S. 2 LIFG BW, da wir gegenwärtig noch keinen aktuellen Antrag zur neuerlichen Fragestellung von Ihnen vorliegen haben. Viele Grüße

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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