Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024

Anfrage an: Universität zu Köln

Die Unterlagen aus denen sich der Grund erklärt, weshalb etliche Computer in der Uni-Bibliothek auf der zweiten Etage an der Treppe mit den Internetarbeitsplätzen den Webbrowser "Firefox" in der Version 117.0 verwenden. Es handelt sich dabei um eine Webbrowserversion veröffentlicht August 29, 2023 https://www.mozilla.org/en-US/firefox/117.0/releasenotes/ . Aktuell haben wir das Jahr 2024 und die aktuelle Firefox Version zum Zeitpunkt der Anfrage ist vom Januar 9, 2024 und trägt die Versionsnummer 121.0.1 https://www.mozilla.org/en-US/firefox/121.0.1/releasenotes/.
Sie haben sogar auch noch extra dafür gesorgt, dass die übliche automatische Sicherheitsupdates deaktiviert wurden. Dazu heißt es im Browser: "Updates von Ihrem System-Administrator deaktiviert"

Auf der Gehäuseseite eines der betroffenen Computer steht folgende Nummer welche Ihnen sicherlich bei der Zuordnung helfen würde: RRZ030

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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Ulf Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Universität zu Köln Details
Von
Ulf Müller
Betreff
Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024 [#297701]
Datum
18. Januar 2024 21:11
An
Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen aus denen sich der Grund erklärt, weshalb etliche Computer in der Uni-Bibliothek auf der zweiten Etage an der Treppe mit den Internetarbeitsplätzen den Webbrowser "Firefox" in der Version 117.0 verwenden. Es handelt sich dabei um eine Webbrowserversion veröffentlicht August 29, 2023 https://www.mozilla.org/en-US/firefox/117.0/releasenotes/ . Aktuell haben wir das Jahr 2024 und die aktuelle Firefox Version zum Zeitpunkt der Anfrage ist vom Januar 9, 2024 und trägt die Versionsnummer 121.0.1 https://www.mozilla.org/en-US/firefox/121.0.1/releasenotes/. Sie haben sogar auch noch extra dafür gesorgt, dass die übliche automatische Sicherheitsupdates deaktiviert wurden. Dazu heißt es im Browser: "Updates von Ihrem System-Administrator deaktiviert" Auf der Gehäuseseite eines der betroffenen Computer steht folgende Nummer welche Ihnen sicherlich bei der Zuordnung helfen würde: RRZ030
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller Anfragenr: 297701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297701/
Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller
Ulf Müller
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand Augu…
An Universität zu Köln Details
Von
Ulf Müller
Betreff
AW: Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024 [#297701]
Datum
22. Februar 2024 14:55
An
Universität zu Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024“ vom 18.01.2024 (#297701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller
Universität zu Köln
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben die IT-Abteilung der Universitäts- und Stadtbi…
Von
Universität zu Köln
Betreff
Re: [Ticket#181891558] AW: Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024 [#297701] [...]
Datum
26. Februar 2024 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben die IT-Abteilung der Universitäts- und Stadtbibliothek informiert.  Mit freundlichen Grüßen
Ulf Müller
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulf Müller
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024“ [#297701]
Datum
11. April 2024 14:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297701/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage trotz Erinnerung an die Behörde nicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller Anhänge: - 297701.pdf Anfragenr: 297701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297701/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024“ [#297701]
Datum
12. April 2024 07:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 14.209.2.3.1.11-3008/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Ulf M…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 14.209.2.3.1.11-3008/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024
Datum
18. April 2024 10:10
Status
Mein AZ: 14.209.2.3.1.11-3008/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Ulf Müller auf Informationszugang vom 18.01.2024, hier: Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Müller hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de einen Antrag auf Informationszugang; hier: Internetarbeitsplätze mit Webbrowser (Firefox) Software Stand August 2023 im Jahr 2024, gestellt zu haben (siehe: https://fragdenstaat.de/a/297701/ ). Trotz Erinnerung soll er bis zum heutigen Tag keine Antwort erhalten haben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in "cc" zu setzen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen