Internetausbau Kreiscluster Reichenbach-Steegen

Nachdem die Vergabeverfahren für den Kreiscluster Glasfaserausbau durchlaufen sind stellt sich nun die Frage wieso ein Wettbewerber einen Zuschlag erhält, hier die PfalzConnect GmbH, welche eine scheinbar nicht gute Leistung bietet sowie reproduzierbar Anfragen nicht beantwortet. Ich beantrage die Veröffentlichung und Überprüfung des Vergabeverfahrens auch in Hinblick auf die Bestandsnutzung sowie zukünftig Nutzung mit vorhandenen Anbietern. Des weiteren um eine genaue Nennung des Ablaufzeitplan. Baubeginn, Ausbau, Anschluss Endkunde und RIPE sowie entsprechende Mahnung an den Auftragnehmer. Es ist schön zu sehen das in Nachbargemeinden in Öffentlicher Hand gearbeitet wird und man sich Medial in Stellung bringt, dies nutzt hier weder der Schule noch den Anwohnern. Danke.

Ergebnis der Anfrage

Es ist schade dass sich das ganze so lange hinzieht und man solche Informationen in den Lokalen Medien vergebens sucht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Tobias Häßel
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem die Ve…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Tobias Häßel
Betreff
Internetausbau Kreiscluster Reichenbach-Steegen [#220909]
Datum
23. Mai 2021 19:25
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem die Vergabeverfahren für den Kreiscluster Glasfaserausbau durchlaufen sind stellt sich nun die Frage wieso ein Wettbewerber einen Zuschlag erhält, hier die PfalzConnect GmbH, welche eine scheinbar nicht gute Leistung bietet sowie reproduzierbar Anfragen nicht beantwortet. Ich beantrage die Veröffentlichung und Überprüfung des Vergabeverfahrens auch in Hinblick auf die Bestandsnutzung sowie zukünftig Nutzung mit vorhandenen Anbietern. Des weiteren um eine genaue Nennung des Ablaufzeitplan. Baubeginn, Ausbau, Anschluss Endkunde und RIPE sowie entsprechende Mahnung an den Auftragnehmer. Es ist schön zu sehen das in Nachbargemeinden in Öffentlicher Hand gearbeitet wird und man sich Medial in Stellung bringt, dies nutzt hier weder der Schule noch den Anwohnern. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Häßel Anfragenr: 220909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220909/ Postanschrift Tobias Häßel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Häßel

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Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], zunächst möchte ich mich gerne bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist [geschwärzt]…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
AW: Internetausbau Kreiscluster Reichenbach-Steegen [#220909]
Datum
21. Juni 2021 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], zunächst möchte ich mich gerne bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist [geschwärzt], ich bin seit 2016 der Breitbandkoordinator des Landkreises Kaiserslautern. Nach europaweiter Ausschreibung und durchgeführten Vergabeverfahren erhielt die PfalzConnect GmbH den Zuschlag für LOS 3, welches sich aus den förderfähigen Adressen der Verbandsgemeinden Otterbach-Otterberg und Weilerbach zusammensetzt. Durch die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit dem Landkreis und den Bedingungen, die an die Förderbescheide des Bundes und dem Land Rheinland-Pfalz geknüpft sind, ist die PfalzConnect verpflichtet, alle Gebäude des Kreisclusters mit einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss zu versorgen. Ein genauer Zeitenplan liegt noch nicht vor. Die PfalzConnect terminiert zurzeit die Spatenstiche mit den Verbandsgemeindeverwaltungen und wird im Anschluss mit dem Ausbau beginnen. Der Landkreis ist mit den ausbauenden Breitbandanbietern so verblieben, dass sich die Projektleiter direkt mit den Verbandsgemeinden abstimmen und die Baumaßnahmen vor Ort koordinieren. In der Folge werden auch genauere Zeitfenster definiert sein. In der von PfalzConnect festgelegten Ausbaureihenfolge wird Reichenbach-Steegen als letzte Ortsgemeinde im LOS 3 ausgebaut. Insofern werden die Bauarbeiten aller Voraussicht nach im 2. Quartal 2022 beginnen. Fest steht, dass alle geförderten Breitbandnetze im gesamten Kreisgebiet bis November 2022 in Betrieb genommen werden müssen. Nach Prüfung unserer Juristen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens die Regelungen des § 14 Abs. 1 S. 2 Ziff. 6 (nachteilige Auswirkungen auf die Tätigkeit der Vergabekammern) sowie des § 16 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 (Rechte an Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) LTranspG entgegenstehen. Die Bewerber eines Vergabeverfahrens genießen darüber hinaus durch die vergaberechtlichen Grundsätze einen besonderen Schutz, der die Inhalte des Angebotes etwa im Hinblick auf die Kalkulation und Betriebsabläufe schützt. Zu § 16 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 LTranspG: Die Norm entfaltet drittschützende Wirkung und soll zur Gewährung eines unverfälschten Wettbewerbs beitragen. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Diese vier Voraussetzungen sind bei den Bewerbungsangaben in einem Vergabeverfahren zweifelsfrei erfüllt. Insbesondere besteht ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse der Bewerber, da die von ihnen angegebenen Kalkulationen wettbewerbsrelevant sind. Nach der Verwaltungsrechtsprechung ist das Interesse gegeben, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BverwG, NVwZ 2009, 1113 Tz. 13 und 1114 Tz. 11; BverwGE 135, 34 Rn. 50). Die Offenlegung der Angebote der Bewerber ließe vorliegend Rückschlüsse auf die Wirtschafts- und Marktstrategie, die Kalkulation und die Entgeltgestaltung der Unternehmen zu. Die Betroffenen können, sofern Sie dies wünschen, hinsichtlich der möglichen Veröffentlichung befragt werden, sie können in diese einwilligen. Stimmen sie der Veröffentlichung nicht zu und ist die Offenbarung nicht durch Rechtsvorschrift erlaubt und ein Überwiegen des öffentlichen Interesses nicht zu erkennen, ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Der Schutz der Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahren – auch nach seinem Abschluss – ist höher zu bewerten ist, als das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung - dies insbesondere deshalb, da hinsichtlich des Vergabeverfahrens die Möglichkeit der Überprüfung besteht. So unterliegen die Verfahren der allgemeinen Rechts- und Fachaufsicht und können, im Falle des Erreichens der EU-Schwellenwerte, im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer überprüft werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und würde vorschlagen, dass wir in Kontakt bleiben und ich Sie über die Zeitenpläne informiere, sobald diese final vorliegen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] Häßel [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]