Internetportal Maerker

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Zusendung einer

Liste, welche Meldungen aus dem Projekt www.maerker.brandenburg.de im Rahmen der Bearbeitung seitens der Stadt Potsdam an die Polizei weitergeleitet wurden und was darauf seitens der Polizei veranlasst wurde.

Sollten Sie für die umfängliche Bearbeitung - auch im Rahmen der Nachverfolgung durch ihre Behörde - keine Rückmeldungen der Polizei Potsdam vorliegen haben, bitte ich um um Weiterleitung und Beantwortung meiner Fragen von dort.

Weiterhin bitte ich um die Zusendung der Dienstanweisungen, die die Bearbeitung der Meldungen per Maerker regelt, insbesondere auch die genannten Fälle.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    9. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ic…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internetportal Maerker [#194760]
Datum
7. August 2020 12:32
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Zusendung einer Liste, welche Meldungen aus dem Projekt www.maerker.brandenburg.de im Rahmen der Bearbeitung seitens der Stadt Potsdam an die Polizei weitergeleitet wurden und was darauf seitens der Polizei veranlasst wurde. Sollten Sie für die umfängliche Bearbeitung - auch im Rahmen der Nachverfolgung durch ihre Behörde - keine Rückmeldungen der Polizei Potsdam vorliegen haben, bitte ich um um Weiterleitung und Beantwortung meiner Fragen von dort. Weiterhin bitte ich um die Zusendung der Dienstanweisungen, die die Bearbeitung der Meldungen per Maerker regelt, insbesondere auch die genannten Fälle. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194760/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetportal Maerker“ vom 07.08.2020 (#194760)…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetportal Maerker [#194760]
Datum
9. September 2020 12:19
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internetportal Maerker“ vom 07.08.2020 (#194760) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194760/
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Leider konnte sie urlaubsbedingt un…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Internetportal Maerker [#194760]
Datum
11. September 2020 16:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Leider konnte sie urlaubsbedingt und aufgrund technischer Schwierigkeiten mit dem Maerker-Portal bislang noch nicht beantwortet werden. Ich bitte hierfür um Entschuldigung. Ihre Anfrage bezüglich der Hinweise im Maerker-Portal, die an die Polizei weitergeleitet wurden, wird bis zum 18.9.2020 von der Stadtverwaltung Potsdam beantwortet. Für eine Antwort bezüglich der Frage nach der Veranlassung seitens der Polizei, wird Ihre Schreiben an die Polizei weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben erstens nach einer Liste aller Maerker-Einträger gefragt, die an die Poliz…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Internetportal Maerker [#194760]
Datum
22. September 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben erstens nach einer Liste aller Maerker-Einträger gefragt, die an die Polizei weitergeleitet wurden, zweitens nach den darauf folgenden Veranlassungen der zuständigen Polizeibehörde, drittens nach der Dienstanordnung, die die Bearbeitung der Maerker-Einträge in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam regelt. Zu erstens: Leider ist es technisch nicht möglich eine Liste zu erstellen, die ausschließlich die Maerker-Einträge anzeigt, die an die Polizei weitergeleitet wurden. Zu zweitens: Ihre Anfrage wurde an die zuständige Polizeibehörde weitergeleitet. Sie hat Ihre Antwort direkt an die Stadtverwaltung Potsdam übermittelt und gibt an, dass der Eingang von Maerker-Einträgen nicht statistisch erfasst wird. Zu drittens: Interne Anweisungen können leider nicht herausgegeben werden. Sämtliche öffentlichen Anweisungen finden Sie in den Amtsblättern der Landeshauptstadt Potsdam. Sie sind unter www.potsdam.de<http://www.potsdam.de> einsehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantworten meine Anfrage mit der Aussage, dass derlei Daten nicht erfasst werde…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internetportal Maerker [#194760]
Datum
7. Oktober 2020 14:00
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantworten meine Anfrage mit der Aussage, dass derlei Daten nicht erfasst werden. Dies ist so nicht zutreffend, wie eine Anfrage aus 2017 zeigt, in der die angefragten Daten ebenfalls gemäß Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) gestellt und beantwortet wurde. Siehe hierzu: https://fragdenstaat.de/a/24999 Daher sehe ich keine Hinderungsgründe mein Auskunftsbegehren mit Nichterfassung abzulehnen und erwarte ihre diesbezügliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194760/

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort lautete, dass es der Stadtverwaltung Potsdam derzeit technisch nicht mög…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: Internetportal Maerker [#194760]
Datum
18. November 2020 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort lautete, dass es der Stadtverwaltung Potsdam derzeit technisch nicht möglich ist, die geforderte Liste zu erstellen. Bis 2017 wurden Daten des Maerker-Portals im Bereich Wahlen und Statistik umfassend erhoben und aufbereitet. Seitdem ist dies nicht mehr der Fall. Die Software bietet nicht die Möglichkeit, die geforderte Datenabfrage in angemessenem Zeitumfang generieren zu können. Sie hat die technischen Voraussetzungen hierfür nicht. Deshalb hat die bereits erteilte Antwort nach wie vor Bestand: Es ist technisch nicht möglich, die geforderten Daten in einer Liste an Sie auszugeben. Mit freundlichen Grüßen