Interviewanfrage Möglichkeiten von Lean Six Sigma in der öffentlichen Verwaltung

Im Rahmen unserer laufenden Studienpräsentation zum Thema "Möglichkeiten von Lean Six Sigma in der öffentlichen Verwaltung" möchten wir gerne Ihre Expertenmeinung integrieren. Als Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens an der Hochschule Niederrhein am Campus Krefeld Süd sind wir der Ansicht, dass Ihre Einsichten und Erfahrungen wertvolle Ergänzungen zu unserem Projekt sein könnten.

Was ist überhaupt Lean Six Sigma? Lean Six Sigma ist eine Methode zur Prozessoptimierung, die Elemente aus zwei verschiedenen Ansätzen kombiniert (Lean Management und Six Sigma). Indem Lean-Prinzipien mit Six Sigma-Methoden kombiniert werden, strebt Lean Six Sigma danach, sowohl Effizienz als auch Qualität zu maximieren.

Wir würden daher gerne ein Interview mit Ihnen führen, um Ihre Perspektive zu diesem Thema zu erhalten. Das Interview würde Teil unserer Präsentation sein und uns ermöglichen, die praktischen Anwendungen und Potenziale von Lean Six Sigma in der öffentlichen Verwaltung anschaulich zu illustrieren.

Wir wären Ihnen sehr dankbar für Ihre Bereitschaft, uns bei unserem Projekt zu unterstützen. Ihre Teilnahme würde nicht nur unsere Präsentation bereichern, sondern auch unser Verständnis für dieses wichtige Thema vertiefen.

Die Präsentation ist für den 27.04.2024 terminiert. Bitte lassen Sie uns aus diesem Grund zeitnah wissen, ob Sie an einem Interview teilnehmen können und wann es Ihnen zeitlich am besten passt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
Phillip Hansch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen unserer laufenden Studienpr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Phillip Hansch
Betreff
Interviewanfrage Möglichkeiten von Lean Six Sigma in der öffentlichen Verwaltung [#304464]
Datum
28. März 2024 10:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen unserer laufenden Studienpräsentation zum Thema "Möglichkeiten von Lean Six Sigma in der öffentlichen Verwaltung" möchten wir gerne Ihre Expertenmeinung integrieren. Als Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens an der Hochschule Niederrhein am Campus Krefeld Süd sind wir der Ansicht, dass Ihre Einsichten und Erfahrungen wertvolle Ergänzungen zu unserem Projekt sein könnten. Was ist überhaupt Lean Six Sigma? Lean Six Sigma ist eine Methode zur Prozessoptimierung, die Elemente aus zwei verschiedenen Ansätzen kombiniert (Lean Management und Six Sigma). Indem Lean-Prinzipien mit Six Sigma-Methoden kombiniert werden, strebt Lean Six Sigma danach, sowohl Effizienz als auch Qualität zu maximieren. Wir würden daher gerne ein Interview mit Ihnen führen, um Ihre Perspektive zu diesem Thema zu erhalten. Das Interview würde Teil unserer Präsentation sein und uns ermöglichen, die praktischen Anwendungen und Potenziale von Lean Six Sigma in der öffentlichen Verwaltung anschaulich zu illustrieren. Wir wären Ihnen sehr dankbar für Ihre Bereitschaft, uns bei unserem Projekt zu unterstützen. Ihre Teilnahme würde nicht nur unsere Präsentation bereichern, sondern auch unser Verständnis für dieses wichtige Thema vertiefen. Die Präsentation ist für den 27.04.2024 terminiert. Bitte lassen Sie uns aus diesem Grund zeitnah wissen, ob Sie an einem Interview teilnehmen können und wann es Ihnen zeitlich am besten passt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Phillip Hansch Anfragenr: 304464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304464/ Postanschrift Phillip Hansch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Phillip Hansch

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informations…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Interviewanfrage Möglichkeiten von Lean Six Sigma in der öffentlichen Verwaltung [#304464]
Datum
26. April 2024 14:26
Status
Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. März 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Hansch, zu Ihrer Anfrage teile ich mit, dass diese nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um Bewertungen zu einem bestimmten Sachverhalt im Rahmen eines Interviews. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen bei der angefragten Behörde regelt. Demnach besteht insoweit von vornherein kein Anspruch nach dem IFG. Sollten Sie eine förmliche Bescheidung Ihres IFG-Antrages wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen