Intime Kontakte zwischen Personal und Patienten/Klienten in Kliniken/Betreuungseinrichtungen des LWL

Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, in wie vielen Fällen es dienst-/arbeitsrechtliche Sanktionen für MitarbeiterInnen in Einrichtungen des LWL aufgrund von intimen Kontakten mit Patienten/Klienten in den letzten fünf Jahren - aufgeschlüsselt nach Jahr und, falls möglich, nach Einrichtung - gegeben hat.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Intime Kontakte zwischen Personal und Patienten/Klienten in Kliniken/Betreuungseinrichtungen des LWL [#24330]
Datum
16. August 2017 10:41
An
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, in wie vielen Fällen es dienst-/arbeitsrechtliche Sanktionen für MitarbeiterInnen in Einrichtungen des LWL aufgrund von intimen Kontakten mit Patienten/Klienten in den letzten fünf Jahren - aufgeschlüsselt nach Jahr und, falls möglich, nach Einrichtung - gegeben hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Siehe Anhang.
Von
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Betreff
AW: Intime Kontakte zwischen Personal und Patienten/Klienten in Kliniken/Betreuungseinrichtungen des LWL [#24330]
Datum
29. August 2017 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Siehe Anhang.

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich nehme von einem weiteren Verfahren Abstand. …
An Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Intime Kontakte zwischen Personal und Patienten/Klienten in Kliniken/Betreuungseinrichtungen des LWL [#24330]
Datum
4. September 2017 15:53
An
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich nehme von einem weiteren Verfahren Abstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>