Inventarliste

- Inventarliste

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inventarliste [#280150]
Datum
31. Mai 2023 17:34
An
Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Inventarliste
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280150/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inventarliste“ vom 31.05.2023 (#280150) wurde von Ihnen nicht in d…
An Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inventarliste [#280150]
Datum
8. Juli 2023 14:35
An
Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inventarliste“ vom 31.05.2023 (#280150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben am 31. Mai 2023 eine Anfrage von Ihnen erhalten mit dem folgend…
Von
Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln
Betreff
Re: AW: Inventarliste [#280150]
Datum
7. August 2023 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben am 31. Mai 2023 eine Anfrage von Ihnen erhalten mit dem folgenden Inhalt „Inventarliste“. Ihr Antrag wir abgelehnt. Hierbei handelt es sich bereits nicht um einen Antrag im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes NRW, da dieser nicht hinreichend bestimmt ist. Aus dem bloßen Schlagwort „Inventarliste“ wird nicht ersichtlich, welche Auskunft Sie konkret begehren. Wir weisen darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz NRW als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Am 2023-07-08 14:36, schrieb << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#280150]: > Guten Tag, > > meine Informationsfreiheitsanfrage „Inventarliste“ vom 31.05.2023 > (#280150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit > beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. > Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. > > Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ein Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen e…
An Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Inventarliste [#280150]
Datum
7. August 2023 13:38
An
Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ein Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist, § 5 Abs. 1 S. 3 IFG NRW. Die Anforderungen, welche an die Bestimmtheit gestellt werden, sind gering. (HK-IFG NRW/Frankewitsch IFG NRW § 5 Rn. 43). Es liegt im Wesen eines Auskunftsgesuches nach dem IFG NRW, dass ein Antragsteller häufig nicht in der Lage ist, die von ihm zur Einsicht begehrten Unterlagen bzw. die von ihm begehrten Auskünfte im Detail zu bezeichnen, da er oft nicht wissen kann, welche Unterlagen/Auskünfte bei der Behörde im Einzelnen vorhanden sind. Dementsprechend reicht es nach der genannten Vorschrift, wenn erkennbar ist, auf welche Informationen der Antrag gerichtet ist. (VG Düsseldorf , Urt. v. 23.11.2002, 26 K 1846/12) Das Kriterium der Bestimmtheit darf regelmäßig nicht dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird. Der Transparenzgrundsatz beinhaltet, dass dem Bürger keine nennenswerten Hürden auferlegt werden dürfen, um seine Informationsrecht geltend zu machen. Die Behörde hat bei Unklarheiten zusätzlich eine Hinweis- und Mitwirkungspflicht und hätte eine Konkretisierung des Antrages verlangen können, anstatt diesen direkt zu Beginn abzulehnen. (BeckOK InfoMedienR/Schwartmann, 40. Ed. 1.5.2023, IFG NRW § 5 Rn. 5) Der Antrag "Inventarliste" übertrifft die Anforderungen an die Bestimmtheit über das o. g. erforderliche Maß. Es ist ohne Zweifel erkennbar, dass der Antrag auf die Information nach einer "Inventarliste" gerichtet ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280150/

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Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln
Hallo, tut uns leid wegen der langen Bearbeitungszeit. Aktuell führen wir keine Inventarliste, es ist jedoch in …
Von
Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Köln
Betreff
Re: AW: Re: AW: Inventarliste [#280150]
Datum
24. August 2023 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo, tut uns leid wegen der langen Bearbeitungszeit. Aktuell führen wir keine Inventarliste, es ist jedoch in Planung. Viele Grüße