Inventarlisten

- die Inventarliste des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die Inventarliste aller durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ausgegebenen Mobiltelefone hierbei insbesondere soche Telefone, die Kommunikation der Gesprächspartner gesondert sichert (auch Cryptophone genannt).

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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Werner Weis
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Inventarliste des Landesbeau…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Werner Weis
Betreff
Inventarlisten [#287512]
Datum
2. September 2023 11:57
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Inventarliste des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die Inventarliste aller durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ausgegebenen Mobiltelefone hierbei insbesondere soche Telefone, die Kommunikation der Gesprächspartner gesondert sichert (auch Cryptophone genannt).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Weis Anfragenr: 287512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287512/
Mit freundlichen Grüßen Werner Weis
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0001#2023/0031-0104 LfDI.0002 Schreiben Petent Identität Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0001#2023/0031-0104 LfDI.0002 Schreiben Petent Identität
Datum
11. September 2023 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Werner Weis
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inventarlisten“ vom 02.09.2023 (#287512) wurde von Ihnen nicht in …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Werner Weis
Betreff
AInventarlisten vom 02.09.2023 (#287512) [#287512]
Datum
9. November 2023 15:35
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inventarlisten“ vom 02.09.2023 (#287512) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Weis

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Werner Weis
GZ 900-0001#2023/0031-0104 LfDI [#287512] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inventarlisten“ vom 02.0…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Werner Weis
Betreff
GZ 900-0001#2023/0031-0104 LfDI [#287512]
Datum
17. November 2023 11:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inventarlisten“ vom 02.09.2023 (#287512) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Weis