Investitionen der Krankenkassen

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen.

Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Ihnen eingangen sind.
Bitte senden Sie mir auch etwaige andere Schriftsätze Ihrer Behörde, die im Zusammenhang mit jenen Anzeigen stehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a SGB V erlau…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen der Krankenkassen [#237362]
Datum
12. Januar 2022 18:14
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen. Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Ihnen eingangen sind. Bitte senden Sie mir auch etwaige andere Schriftsätze Ihrer Behörde, die im Zusammenhang mit jenen Anzeigen stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237362/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
Bundesamt für Soziale Sicherung
IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022 Sehr geehrter Herr Schattleitner, beigefügt erhalten Sie unser heutig…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022
Datum
19. Januar 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schattleitner, beigefügt erhalten Sie unser heutiges Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schattleitner
AW: IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022 [#237362] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antw…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
AW: IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022 [#237362]
Datum
24. Januar 2022 14:23
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich begründe meinen Antrag wie folgt: Seit mindestens 10 Jahren gibt es eine politische Debatte darüber, ob ausreichend Kassensitze für Psychotherapeut:innen vorhanden sind (Vgl 2012: "Die Zahl psychischer Erkrankungen in Deutschland steigt rasant, die Wartelisten für Therapieplätze werden länger", https://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-warum-es-zu-wenige-psychologen-in-deutschland-gibt-a-820748.html) Zusätzliche Psychotherapie-Kassensitze müssten von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Krankenkassen setzen sich traditionell gegen eine Erhöhung der Kassensitze im Gemeinsamen Bundesausschauss (G-BA) ein, in dem die Vertreter:innen der Krankenkassen ein Stimmrecht haben. Mit dem kürzlich in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), der rasanten Zunahme von psychischen Erkrankungen während der Pandemie und der anhaltend langen Wartelisten bei Psychotherapeut:innen, werden Apps zunehmend zu einer Therapie-Alternative für psychisch kranke Menschen. Auch, weil viele Krankenkassen die Behandlung mit einer App bezahlen. Die Antwort auf die Frage, in welche Apps die Krankenkassen investiert sind, ist von übergeordneten öffentlichem Interesse. Die Versicherten haben nicht nur ein Recht, zu erfahren, was mit ihren Beiträgen passiert, sondern auch die Öffentlichkeit braucht Informationen, die im Rahmen einer politischen Debatte zweifellos relevant sind. Oder um es journalistischer zu formulieren: Setzen sich die Krankenkassen gegen mehr Psychotherapie-Kassensitze ein, auch weil sie selbst in Alternativangebote ("Depressions-Apps") investiert haben? Die Öffentlichkeit kann diese Frage seriöserweise nur mit den bei Ihnen vorliegenden Informationen erörtern. Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237362/
Bundesamt für Soziale Sicherung
IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022 Sehr geehrter Herr Schattleitner, die Stellungnahmen der Drittbeteili…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022
Datum
25. Februar 2022 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schattleitner, die Stellungnahmen der Drittbeteiligten liegt seit heute vollständig vor, so dass wir Ihren Antrag prüfen und entscheiden können. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Soziale Sicherung
AW: IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022 Sehr geehrter Herr Schattleitner, wir haben den Bescheid zu Ihrem…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
AW: IFG-Antrag, Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022
Datum
15. März 2022 13:29
Status
Sehr geehrter Herr Schattleitner, wir haben den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vorbereitet und benötigen zur Versendung Ihre Anschrift. Mit freundlichen Grüßen