Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Az.: 323-18501/57(2024)
Berlin, 19.04.2024
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 17.03.2024
Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 17. März 2024 mit 10 Fragen zu Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland, die ich wie folgt beantworte.
Gemäß der föderalen Kompetenzverteilung liegt der Bereich der schulischen Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder. Zu Ihren Fragen nach dem Stand der Digitalisierungsstrategie des Bundes zugunsten von Schulen weise ich darauf hin, dass entsprechend den verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Bund keine direkten Investitionen in schulische Einrichtungen tätigen darf. Möglich sind dem Bund die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder gemäß Artikel 104c Grundgesetz für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Deren Umsetzung obliegt wiederum den Ländern. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich daher – soweit zutreffend – auf den DigitalPakt Schule.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Informationsfreiheitsrecht keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde normiert, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Für entsprechende weitergehende Informationen wenden Sie sich daher bitte an die jeweiligen Landesministerien.
Zur Frage Nr. 1
Antwort:
Zuständig für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland sind in aller Regel die Schulträger – Ausnahmen gibt es im Wesentlichen in den Stadtstaaten.
Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund den Ländern mit dem DigitalPakt Schule eine Finanzhilfe im Umfang von insgesamt 6,5 Mrd. Euro zur Verfügung mit dem Ziel, die Infrastruktur der Schulen in Deutschland zu fördern. Die Umsetzung geschieht durch die Länder. Eine gemäß der Meldefristen alle sechs Monate aktualisierte Darstellung der Bundesmittel, die die Länder im DigitalPakt Schule bewilligt und abgerufen haben, ist zu ersehen unter
https://www.digitalpaktschule.de/de/die-finanzen-im-digitalpakt-schule-1763.html und der Förderlandkarte
https://www.digitalpaktschule.de/de/foerderlandkarte-1806.html .
Zur zeitlichen Entwicklung beider Parameter weise ich zusätzlich hin auf folgende Bundestags-Drucksachen mit den Daten zum Stichtag
• 30.06.2020: Drucksache 19/21928 (
https://dserver.bundestag.de/btd/19/219/1921928.pdf ) sowie Drucksache 19/22344 (
https://dserver.bundestag.de/btd/19/223/1922344.pdf )
• 31.12.2020: Drucksache 19/27605 (
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927605.pdf )
• 30.06.2021: Drucksache 19/32251 (Ergänzung S. 96,
https://dserver.bundestag.de/btd/19/322/1932251.pdf )
• 31.12.2021: Drucksache 20/3336 (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003336.pdf )
• 30.06.2022: Drucksache 20/3336 (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003336.pdf )
• 31.12.2022: Drucksache 20/7815 (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2007815.pdf )
• 30.06.2023: Drucksache 20/8382 (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/083/2008382.pdf )
• 31.12.2023: Drucksache 20/10608 (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010608.pdf )
Zu den Fragen Nr. 2, 4 und 6
Antwort:
Wie aus der vorstehenden Begründung ersichtlich, sind direkte Investitionen und konkrete Maßnahmen auf Bundesebene zur Verbesserung der digitalen Ausstattung von Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig. Mit dem DigitalPakt Schule in Form einer Finanzhilfe des Bundes setzen die Länder die Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen um. Grundlage dafür ist die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule (
https://www.digitalpaktschule.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf ) Die vom Bund mit den Ländern vereinbarten Fördergegenstände sind darin in § 3 benannt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verhandelt mit den Ländern über eine erneute Finanzhilfe zu einem Digitalpakt 2.0 wie im Koalitionsvertrag 2017 vereinbart. Zum Stand der Verhandlungen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU in Bundestags-Drucksache 20/5596, die Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU in Bundestags-Drucksache 20/3336, die Antwort zu den Fragen 12 bis 16, 21 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestags-Drucksache 20/7815 sowie die Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 der Großen Anfrage der CDU / CSU-Fraktion in Bundestags-Drucksache 20/9657.
Zu Frage 3
Antwort
Die letzte von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführte Erhebung zum Stand der Digitalisierung in Schulen ist u.a. zu finden unter:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/it-ausstattung_der_schulen.pdf .
Informationen zu den dem BMBF vorliegenden Informationen zur digitalen Ausstattung von Schulen sind der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktueller Stand der Digitalisierung von Schulen“ der CDU / CSU-Fraktion, Bundestags-Drucksache 20/8382 (s.o.) zu entnehmen. Die Antwort enthält auch Daten zur Anbindung der Schulen durch den Breitbandausbau des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Die Länder haben dem BMBF bis zum Stichtag 31.12.2023 beantragte, bewilligte bzw. abgeschlossene Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung gemeldet. Die Anträge stellen die Schulträger, mehrere Anträge sind zulässig. Die Angaben zu konkreten Schulen sind teilweise ungenau. Es lässt sich aus den Daten ableiten, dass rund 29 Tsd. Schulen von den Vorhaben profitieren. Der Bund verfügt über keine Daten mit Aussagen über die Stabilität und Zuverlässigkeit der digitalen Infrastruktur in Schulen.
Zu Frage Nr. 5
Antwort
Im DigitalPakt Schule können Schulträger entsprechend der jeweiligen Förderrichtlinien der Länder Fördermittel beantragen. Förderfähig ist dabei auch die Entwicklung professioneller Service-und Supportlösungen gemäß § 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sowie die Finanzierung von professionellem schulischen IT-Support gemäß der Zusatzvereinbarung IT-Administration. Die Vereinbarungen und die Förderbekanntmachungen der Länder sind zusammengestellt auf der Seite
https://www.digitalpaktschule.de/de/foerder-service-1713.html .
Zu Frage Nr. 7
Antwort
Eine Evaluation der Investitionen in die Digitalisierung in der schulischen Bildung wird im Rahmen des DigitalPakt Schule durchgeführt. Die Evaluation orientiert sich an den drei Dimensionen „Zielerreichung“, „Wirkung“ und „Wirtschaftlichkeit“ und nutzt dafür wesentlich auch Daten der Fördermaßnahmen, die für schulische Investitionen gemäß der Verwaltungsvereinbarung bis zum 31.12.2025 final abgerechnet werden müssen. Diese Daten erhält das BMBF bis zum 15.02.2026. Ein Abschlussbericht mit diesen Daten wird daher zum 31. Dezember 2026 veröffentlicht. Angaben zu Auftragnehmern, Zielen und Abläufen dieser Evaluation sind den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Bundestags-Drucksache 20/7481 zu entnehmen.
Zu den Fragen 8-10
Zu Aspekten, die im Rahmen der föderalen Kompetenzverteilung– wie in der Vorbemerkung dargelegt - in Länderzuständigkeit liegen, liegen uns keine Informationen vor. Aus diesem Grund kann ich Ihrem Auskunftsbegehren aus den Fragen Nr. 8 bis 10 nicht nachkommen.
Diese Antwort ergeht gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen