Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland

1. Wie viel Geld hat der Bund in den letzten 5 Jahren in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland investiert?

2. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen dieser Investitionen auf Bundesebene umgesetzt, um die digitale Ausstattung der Schulen zu verbessern?

3. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Digitalisierung an Schulen in Deutschland? Gibt es Statistiken darüber, wie viele Schulen über eine stabile und zuverlässige digitale Infrastruktur verfügen?

4. Welche konkreten Pläne gibt es auf Bundesebene, um die digitale Infrastruktur an Schulen in Deutschland weiter auszubauen und zu verbessern?

5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Schulen, um in die digitale Infrastruktur zu investieren? Wie können Schulen Unterstützung bei der Behebung von Problemen mit der Schulnetzwerkinfrastruktur erhalten?

6. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie für Schulen auf Bundesebene aus?

7. Wie werden die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Schulsystem und die Qualität der Bildung in Deutschland evaluiert?

8. Wie kann die digitale Kluft zwischen Schulen in verschiedenen Bundesländern und Schulformen verringert werden?

9. Wie werden die Lehrkräfte in den Prozess der Digitalisierung des Schulwesens einbezogen und weitergebildet?

10. Wie wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu einer qualitativ hochwertigen digitalen Bildung haben, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund oder ihrem Wohnort?

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  • Datum
    17. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viel Geld hat der Bund in den …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland [#303354]
Datum
17. März 2024 13:05
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viel Geld hat der Bund in den letzten 5 Jahren in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland investiert? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen dieser Investitionen auf Bundesebene umgesetzt, um die digitale Ausstattung der Schulen zu verbessern? 3. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Digitalisierung an Schulen in Deutschland? Gibt es Statistiken darüber, wie viele Schulen über eine stabile und zuverlässige digitale Infrastruktur verfügen? 4. Welche konkreten Pläne gibt es auf Bundesebene, um die digitale Infrastruktur an Schulen in Deutschland weiter auszubauen und zu verbessern? 5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Schulen, um in die digitale Infrastruktur zu investieren? Wie können Schulen Unterstützung bei der Behebung von Problemen mit der Schulnetzwerkinfrastruktur erhalten? 6. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie für Schulen auf Bundesebene aus? 7. Wie werden die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Schulsystem und die Qualität der Bildung in Deutschland evaluiert? 8. Wie kann die digitale Kluft zwischen Schulen in verschiedenen Bundesländern und Schulformen verringert werden? 9. Wie werden die Lehrkräfte in den Prozess der Digitalisierung des Schulwesens einbezogen und weitergebildet? 10. Wie wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu einer qualitativ hochwertigen digitalen Bildung haben, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund oder ihrem Wohnort?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303354/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/57(2024) Berlin, 19.04.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland
Datum
19. April 2024 13:10
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/57(2024) Berlin, 19.04.2024 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 17.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 17. März 2024 mit 10 Fragen zu Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland, die ich wie folgt beantworte. Gemäß der föderalen Kompetenzverteilung liegt der Bereich der schulischen Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder. Zu Ihren Fragen nach dem Stand der Digitalisierungsstrategie des Bundes zugunsten von Schulen weise ich darauf hin, dass entsprechend den verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Bund keine direkten Investitionen in schulische Einrichtungen tätigen darf. Möglich sind dem Bund die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder gemäß Artikel 104c Grundgesetz für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Deren Umsetzung obliegt wiederum den Ländern. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich daher – soweit zutreffend – auf den DigitalPakt Schule. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Informationsfreiheitsrecht keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde normiert, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Für entsprechende weitergehende Informationen wenden Sie sich daher bitte an die jeweiligen Landesministerien. Zur Frage Nr. 1 Antwort: Zuständig für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen in Deutschland sind in aller Regel die Schulträger – Ausnahmen gibt es im Wesentlichen in den Stadtstaaten. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund den Ländern mit dem DigitalPakt Schule eine Finanzhilfe im Umfang von insgesamt 6,5 Mrd. Euro zur Verfügung mit dem Ziel, die Infrastruktur der Schulen in Deutschland zu fördern. Die Umsetzung geschieht durch die Länder. Eine gemäß der Meldefristen alle sechs Monate aktualisierte Darstellung der Bundesmittel, die die Länder im DigitalPakt Schule bewilligt und abgerufen haben, ist zu ersehen unter https://www.digitalpaktschule.de/de/die-finanzen-im-digitalpakt-schule-1763.html und der Förderlandkarte https://www.digitalpaktschule.de/de/foerderlandkarte-1806.html . Zur zeitlichen Entwicklung beider Parameter weise ich zusätzlich hin auf folgende Bundestags-Drucksachen mit den Daten zum Stichtag • 30.06.2020: Drucksache 19/21928 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/219/1921928.pdf ) sowie Drucksache 19/22344 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/223/1922344.pdf ) • 31.12.2020: Drucksache 19/27605 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927605.pdf ) • 30.06.2021: Drucksache 19/32251 (Ergänzung S. 96, https://dserver.bundestag.de/btd/19/322/1932251.pdf ) • 31.12.2021: Drucksache 20/3336 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003336.pdf ) • 30.06.2022: Drucksache 20/3336 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003336.pdf ) • 31.12.2022: Drucksache 20/7815 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2007815.pdf ) • 30.06.2023: Drucksache 20/8382 ( https://dserver.bundestag.de/btd/20/083/2008382.pdf ) • 31.12.2023: Drucksache 20/10608 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010608.pdf ) Zu den Fragen Nr. 2, 4 und 6 Antwort: Wie aus der vorstehenden Begründung ersichtlich, sind direkte Investitionen und konkrete Maßnahmen auf Bundesebene zur Verbesserung der digitalen Ausstattung von Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig. Mit dem DigitalPakt Schule in Form einer Finanzhilfe des Bundes setzen die Länder die Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen um. Grundlage dafür ist die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule (https://www.digitalpaktschule.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf ) Die vom Bund mit den Ländern vereinbarten Fördergegenstände sind darin in § 3 benannt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verhandelt mit den Ländern über eine erneute Finanzhilfe zu einem Digitalpakt 2.0 wie im Koalitionsvertrag 2017 vereinbart. Zum Stand der Verhandlungen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU in Bundestags-Drucksache 20/5596, die Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU in Bundestags-Drucksache 20/3336, die Antwort zu den Fragen 12 bis 16, 21 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestags-Drucksache 20/7815 sowie die Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 der Großen Anfrage der CDU / CSU-Fraktion in Bundestags-Drucksache 20/9657. Zu Frage 3 Antwort Die letzte von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführte Erhebung zum Stand der Digitalisierung in Schulen ist u.a. zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/it-ausstattung_der_schulen.pdf . Informationen zu den dem BMBF vorliegenden Informationen zur digitalen Ausstattung von Schulen sind der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktueller Stand der Digitalisierung von Schulen“ der CDU / CSU-Fraktion, Bundestags-Drucksache 20/8382 (s.o.) zu entnehmen. Die Antwort enthält auch Daten zur Anbindung der Schulen durch den Breitbandausbau des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Länder haben dem BMBF bis zum Stichtag 31.12.2023 beantragte, bewilligte bzw. abgeschlossene Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung gemeldet. Die Anträge stellen die Schulträger, mehrere Anträge sind zulässig. Die Angaben zu konkreten Schulen sind teilweise ungenau. Es lässt sich aus den Daten ableiten, dass rund 29 Tsd. Schulen von den Vorhaben profitieren. Der Bund verfügt über keine Daten mit Aussagen über die Stabilität und Zuverlässigkeit der digitalen Infrastruktur in Schulen. Zu Frage Nr. 5 Antwort Im DigitalPakt Schule können Schulträger entsprechend der jeweiligen Förderrichtlinien der Länder Fördermittel beantragen. Förderfähig ist dabei auch die Entwicklung professioneller Service-und Supportlösungen gemäß § 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sowie die Finanzierung von professionellem schulischen IT-Support gemäß der Zusatzvereinbarung IT-Administration. Die Vereinbarungen und die Förderbekanntmachungen der Länder sind zusammengestellt auf der Seite https://www.digitalpaktschule.de/de/foerder-service-1713.html . Zu Frage Nr. 7 Antwort Eine Evaluation der Investitionen in die Digitalisierung in der schulischen Bildung wird im Rahmen des DigitalPakt Schule durchgeführt. Die Evaluation orientiert sich an den drei Dimensionen „Zielerreichung“, „Wirkung“ und „Wirtschaftlichkeit“ und nutzt dafür wesentlich auch Daten der Fördermaßnahmen, die für schulische Investitionen gemäß der Verwaltungsvereinbarung bis zum 31.12.2025 final abgerechnet werden müssen. Diese Daten erhält das BMBF bis zum 15.02.2026. Ein Abschlussbericht mit diesen Daten wird daher zum 31. Dezember 2026 veröffentlicht. Angaben zu Auftragnehmern, Zielen und Abläufen dieser Evaluation sind den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Bundestags-Drucksache 20/7481 zu entnehmen. Zu den Fragen 8-10 Zu Aspekten, die im Rahmen der föderalen Kompetenzverteilung– wie in der Vorbemerkung dargelegt - in Länderzuständigkeit liegen, liegen uns keine Informationen vor. Aus diesem Grund kann ich Ihrem Auskunftsbegehren aus den Fragen Nr. 8 bis 10 nicht nachkommen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen