Investitionen nach §263a SGB V

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen.

1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich.
2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat.
3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden.

4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen.
5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a SGB V erl…
An AOK Sachsen/Thüringen Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V [#237518]
Datum
13. Januar 2022 18:01
An
AOK Sachsen/Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen. 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237518/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
AOK Sachsen/Thüringen
Schön, dass Sie an uns gedacht haben. Sie ahnen es vielleicht schon: Dies ist eine automatisch verschickte Einga…
Von
AOK Sachsen/Thüringen
Betreff
Re: Investitionen nach §263a SGB V [#237518] - AOK PLUS-Mail-ID: [5721637001]
Datum
13. Januar 2022 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Schön, dass Sie an uns gedacht haben. Sie ahnen es vielleicht schon: Dies ist eine automatisch verschickte Eingangsbestätigung. Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen und wird umgehend bearbeitet. Wussten Sie schon? Mit uns geht Krankenversicherung auch digital. Entdecken Sie jetzt unsere Services und Angebote auf plus.aok.de oder melden Sie sich direkt für unsere Online-Filiale. Hier finden Sie auch die tagesaktuellen Öffnungszeiten und Zutrittsvoraussetzungen unserer Filialen in Sachsen und Thüringen. Ihre AOK PLUS- Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

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AOK Sachsen/Thüringen
AOK PLUS - Unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 13.01.2022 - AOK PLUS-Mail-ID: [4546625002] Guten Tag, Herr Schatt…
Von
AOK Sachsen/Thüringen
Betreff
AOK PLUS - Unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 13.01.2022 - AOK PLUS-Mail-ID: [4546625002]
Datum
14. Januar 2022 11:00
Status
Guten Tag, Herr Schattleitner, danke, dass Sie sich an uns gewandt haben. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, genauso wie der Schutz Ihrer Daten. E-Mails ohne Verschlüsselung gelten als unsicher. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit für diese wichtige Information. Ihre Anfrage können wir leider nicht beantworten. Lassen Sie uns erklären, warum: Der Schutz von Sozialdaten steht bei der AOK PLUS an erster Stelle. Nur, wenn Anfragende zweifelsfrei authentifiziert werden konnten, kümmern wir uns um deren konkrete Anliegen. Der Kontakt zur AOK PLUS ist auf verschiedenen Wegen möglich. Die sicherste Art der Kommunikation von Versicherten mit uns ist die Online-Filiale. Eine Registrierung ist denkbar einfach. Daten und Unterlagen können hier unkompliziert ausgetauscht und Anfragen schnell beantwortet werden. Alternativen sind das Kontaktformular auf unserer Homepage, unser rund um die Uhr erreichbares Servicetelefon 0800 1059000*oder der kostenfreie Rückrufservice. BISSFEST- Zähne professionell reinigen lassen und 40 € kassieren. Lesen Sie hier, wie es geht. Wie zufrieden sind Sie mit dieser E-Mail? Geben Sie uns bitte ein Feedback. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Freundliche Grüße