Investitionen nach §263a SGB V

Anfrage an: BKK Pfalz

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen.

1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich.
2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat.
3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden.

4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen.
5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a SGB V erlau…
An BKK Pfalz Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V [#237526]
Datum
13. Januar 2022 18:01
An
BKK Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen. 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237526/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
BKK Pfalz
Vielen Dank für Ihre Nachricht Guten Tag und herzlichen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen…
Von
BKK Pfalz
Betreff
Vielen Dank für Ihre Nachricht
Datum
13. Januar 2022 18:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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BKK Pfalz
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de Guten Tag Herr Schattleitner, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de…
Von
BKK Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de
Datum
21. Januar 2022 13:14
Status
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Guten Tag Herr Schattleitner, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de. Bis heute haben wir keine finanziellen Mittel in Investments nach § 263a SGB V angelegt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich. Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da! Freundliche Grüße