Investitionen nach §263a SGB V

Anfrage an: DAK-Gesundheit

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen.

1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich.
2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat.
3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden.

4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen.
5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a SGB V erlau…
An DAK-Gesundheit Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V [#237529]
Datum
13. Januar 2022 18:01
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen. 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237529/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf meld…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
13. Januar 2022 18:02
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf melden wir uns schnellstmöglich zurück. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberatung auch telefonisch unter 040 - 325 325 555 oder im Beraterchat<https://www.dak.de/dak/kontakt/chat-2071192.html#/>. Kennen Sie schon die DAK App? Damit können Sie die Online-Filiale "Meine DAK" bequem nutzen. Ihr Zugriff auf Ihre persönlichen Daten ist dabei besonders geschützt. Ob Sie Ihr Bonusprogramm verwalten oder uns Anträge, Rechnungen und Bescheinigungen schicken möchten - mit der DAK App geht all das noch einfacher und schneller, auch dank der integrierten Scan-Funktion. Es gibt die App zum kostenlosen Download für iOS<https://apps.apple.com/de/app/dak-app/id1333473784?l=en> und Android<https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dak.dak_app>. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

DAK-Gesundheit
Anfragenummer 237529 Sehr geehrter Herr Schattleitner, vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend Investitionen unse…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Anfragenummer 237529
Datum
14. Februar 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schattleitner, vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend Investitionen unserer Krankenkasse gemäß § 263a SGB V. Nach § 305b SGB V veröffentlichen die Krankenkassen die wesentlichen Ergebnisse ihrer Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger und auf der eigenen Internetpräsenz in einer für die Versicherten verständlichen Weise. Investitionen nach § 263a SGB V sind vor der verbindlichen Vereinbarung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und der Verwaltungsrat, die Vertretung der Mitglieder und der Arbeitgeber in der Körperschaft, ist unverzüglich zu unterrichten. Demnach stellen die Krankenkassen Transparenz über ihre Haushalte und über die Investitionen her. Die von Ihnen detailliert und umfassend angeforderten Informationen stellen ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unserer Krankenkasse dar und können deshalb nicht offenbart werden. Die Krankenkassen stehen nach dem Willen des Gesetzgebers im Wettbewerb miteinander mit dem Ziel, durch die bestmöglichen Angebote an die Versicherten mit (auch digitalen) Versorgungs- und Präventionsprozessen eine qualitativ hochwertige Krankenversicherung anzubieten. Aus diesem Grund zählen die von ihnen abgefragten Informationen zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen unserer Krankenkasse. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen. Zudem würden die wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungsträger - hier der DAK-Gesundheit beeinträchtigt, vgl.§ 3 Nr. 6, 2. Alt. IFG. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen untereinander und mit der privaten Krankenversicherung im Wettbewerb. Jede Krankenkasse hat daher ein wirtschaftliches Interesse daran, wettbewerbsrelevante interne Informationen nicht der Öffentlichkeit - und damit den Wettbewerbern - zugänglich zu machen. Die von Ihnen angefragten Investitions-Informationen enthalten Informationen, die Rückschlüsse auf die strategischen Ausrichtungen der DAK-Gesundheit und ihre Positionierung im Wettbewerb zulassen. Auch Vertragspartner der DAK-Gesundheit könnten diese Informationen unter Umständen zu ihrem Vorteil nutzen und damit wirtschaftliche Nachteile für unsere Krankenkasse herbeiführen. Beste Grüße