Investitionsstock Rheinland-Pfalz: Förderung von Sportstätten

Bitte teilen Sie mir mit, welche Sportstätten (Sporthallen, Sportfreianlagen, Bäder) in den Jahren 2012 bis 2022 aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz gefördert wurden. Bitte geben Sie die Art der Sportstätte, die Adresse, die Fördersumme sowie den prozentualen Anteil der Fördersumme an den zuwendungsfähigen Kosten an.

Ergebnis der Anfrage

Sportstätten werden aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gefördert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
Max Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, welche S…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Max Müller
Betreff
Investitionsstock Rheinland-Pfalz: Förderung von Sportstätten [#284729]
Datum
26. Juli 2023 13:39
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Sportstätten (Sporthallen, Sportfreianlagen, Bäder) in den Jahren 2012 bis 2022 aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz gefördert wurden. Bitte geben Sie die Art der Sportstätte, die Adresse, die Fördersumme sowie den prozentualen Anteil der Fördersumme an den zuwendungsfähigen Kosten an.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Müller Anfragenr: 284729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284729/ Postanschrift Max Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Müller

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Müller, mit u.a. Anfrage baten Sie um Mitteilung, welche Sportstätten (Sporthallen, Sportfrei…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Investitionsstock Rheinland-Pfalz: Förderung von Sportstätten [#284729]
Datum
9. August 2023 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, mit u.a. Anfrage baten Sie um Mitteilung, welche Sportstätten (Sporthallen, Sportfreianlagen, Bäder) in den Jahren 2012 bis 2022 aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz gefördert wurden Weiterhin baten Sie um Mitteilung der Art der Sportstätte, der Adresse, der Fördersumme sowie des prozentualen Anteils der Fördersumme an den zuwendungsfähigen Kosten. Zunächst möchte ich Ihnen kurz das Förderprogramm des Investitionsstocks vorstellen: Der Investitionsstock ist ein im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verankertes Förderinstrument des Landes. Definiert wird der Investitionsstock in Nr. 6 der Aufzählung des § 25 Absatz 1 LFAG. Danach werden Mittel bereitgestellt für „sonstige kommunale Vorhaben oder kommunale Beteiligungen an Vorhaben, die das Gemeinwohl erfordert (Investitionsstock)”. Die Aufgabe des Investitionsstocks ergibt sich damit bereits abschließend aus dem Gesetz: mit den hierfür veranschlagten Mitteln sollen diejenigen kommunalen Vorhaben gefördert werden, für die keine anderen Landesmittel ausdrücklich bereitgestellt werden. Aus dem Wort „sonstige“ und dem Verbot der Doppelförderung (§ 25 Absatz 2 LFAG) ergibt sich auch, dass eine Förderung aus dem Investitionsstock immer nur nachrangig erfolgen kann. Soweit Fördermittel aus anderen Programmen gewährt werden können, ist eine Förderung aus dem Investitionsstock ausgeschlossen. Die Förderung einer Maßnahme mit Mitteln des Investitionsstocks kommt daher immer nur in Betracht, wenn keine speziellen Fördertatbestände oder Fördermittel im Landeshaushaltsplan bestehen. Da für kommunale Sportanlagen Fördermittel u.a. nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 LFAG und der Verwaltungsvorschrift über die Förderung des Baues von Sportanlagen (VV-Sportanlagen-Förderung) zur Verfügung stehen, scheidet eine Förderung von Sportstätten mit Mitteln des Investitionsstocks grundsätzlich aus. Auch aus verschiedenen Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung wurden in der Vergangenheit Fördermittel für Sportstätten bereitgestellt. Die Voraussetzungen für die Förderung eines Vorhabens aus dem Investitionsstocks ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen aus dem Investitionsstock (VV-IStock). Da der Investitionsstock besonders den strukturschwachen Kommunen zugute kommen soll, werden Vorhaben zur Verbesserung der örtlichen Wirtschaftskraft und der Siedlungsstruktur besonders gefördert (Nr. 2.1 VV-IStock). Aus diesem Grund wurde im Jahr 2013 ausnahmsweise der Neubau des Schwimmbades Konz (Saar-Mosel-Bad) aus Mitteln des Investitionsstocks gefördert. Zu diesem Fördervorgang nachstehend die erbetenen Informationen: Art der Sportstätte: Hallenbad mit großzügig gestalteten Außenanlagen einschließlich großer Liegewiese Adresse: Mosel-Saar-Bad, Am Stadion 4, 54329 Konz Fördersumme: 2.500.000,- Euro Prozentualer Anteil der Fördersumme an den zuwendungsfähigen Kosten: 31,4 v.H Weitere Zuwendungen für Sportstätten wie Sporthallen, Sportfreianlagen oder Bäder wurden im abgefragten Zeitraum aus Mitteln des Investitionsstocks im Hinblick auf die oben beschriebene Nachrangigkeit des Investitionsstocks nicht gewährt. Mit freundlichen Grüßen