Inzidenz Nachmeldungen
Auf der Webseite des RKi wird informiert das die Inzidenz aufgrund der "Bundesnotbremse" neu geregelt wurde. Wörtlich heißt es dort:
"Die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte stellt sicher, dass die Werte keinen Schwankungen unterliegen und sich die von den Maßnahmen Betroffenen auf das In- bzw. Außerkrafttreten dieser mit einem zeitlichen Vorlauf einstellen können."
Die "eingefrorenen" Werte kommen nach Angabe des RKI wie folgt zustande:
"Bei den 7-Tage-Fallzahlen und -Inzidenzen für frühere Tage muss berücksichtigt werden, dass es sich um die jeweils an dem angegebenen Tag berichteten Werte handelt, die nicht durch an Folgetagen nachübermittelte Fälle aktualisiert werden (für den Berichtstag "eingefrorene" Werte)."
Nun habe ich leider den Angaben des RKI und auch den des Gesetzestextes nicht erkennen können, welche verbindliche Regelung für die Nachmeldungen existieren. Da es sich um eine Bundesangelegenheit handelt, gehe ich von Ihrer Zuständigkeit aus.
Frage: werden die Nachmeldungen überhaupt berücksichtigt?
Frage: wenn ja, nach welcher Vorschrift werden diese wann gebucht?
Frage: welche Anweisung wurde dafür erstellt?
Sie verstehen, dass es ohne verbindliche Regelung möglich erscheint, Nachbuchungen gezielt vorzunehmen und somit das Inkraft- oder Ausserkrafttreten der "Bundesnotbremse" nach eigenem Ermessen zu beinflussen.
Sollte es sich um eine bisher nicht veröffentliche schriftliche Anweisung handeln, bitte ich darum diese mir zur Kenntnisnahme aufgrund dieser Anfrage zu übermitteln.
Vielen Dank
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Mai 2021
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29. Juni 2021
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