Inzidenzen geimpft/ungeimpft bezogen auf die jeweilige Anzahl an Tests

Ich habe gelesen, dass die COVID-19 Inzidenz von Ungeimpften deutlich höher liegt als bei Geimpften.
Ich interessiere mich dafür, wie die prozentuale Positivrate von Geimpften und Ungeimpften aussieht, d.h. wie ist die Inzidenz bezogen auf die Anzahl der durchgeführten Tests, aufgeteilt auf beide Gruppen?
Bitte stellen Sie eine solche Übersicht bereit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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Aksel Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe gelesen,…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Aksel Schneider
Betreff
Inzidenzen geimpft/ungeimpft bezogen auf die jeweilige Anzahl an Tests [#227482]
Datum
28. August 2021 12:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe gelesen, dass die COVID-19 Inzidenz von Ungeimpften deutlich höher liegt als bei Geimpften. Ich interessiere mich dafür, wie die prozentuale Positivrate von Geimpften und Ungeimpften aussieht, d.h. wie ist die Inzidenz bezogen auf die Anzahl der durchgeführten Tests, aufgeteilt auf beide Gruppen? Bitte stellen Sie eine solche Übersicht bereit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aksel Schneider Anfragenr: 227482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227482/
Mit freundlichen Grüßen Aksel Schneider
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Inzidenzen geimpft ungeimpft bezogen auf die jeweilige Anzahl an Tests [#227482] Sehr geehrt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Inzidenzen geimpft ungeimpft bezogen auf die jeweilige Anzahl an Tests [#227482]
Datum
30. August 2021 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Schneider, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Inzidenzen geimpft ungeimpft bezogen auf die jeweilige Anzahl an Tests [#227482] Sehr geehrter…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Inzidenzen geimpft ungeimpft bezogen auf die jeweilige Anzahl an Tests [#227482]
Datum
27. September 2021 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schneider, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schneider, zu Ihrem u.a. IFG Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Das Robert Koch-Institut pu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Inzidenzen geimpft/ungeimpft bezogen auf die jeweilige Anzahl an Tests [#227482]
Datum
6. Oktober 2021 06:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, zu Ihrem u.a. IFG Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Das Robert Koch-Institut publiziert seit dem 22. Juli 2021 ausführliche Wochenberichte u.a. mit Informationen zu Inzidenzen von Ungeimpften und Geimpften mit Blick auf symptomatisch an COVID-19 erkrankte Personen. Im Abschnitt „Impfeffektivität“ finden Sie hierzu eine umfassende Darstellung der gewünschten Informationen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Betrachtet man den Zeitraum ab der 5. Kalenderwoche in der Altersgruppe der 18- bis 59-jährigen (siehe Tabelle 4), entfallen 6,3 % der wahrscheinlichen Impfdurchbrüche auf die Zahl der symptomatisch an COVID-19 erkrankten Personen (44.070 von 698.391). Diese Zahl ist allerdings für sich alleine nicht gut interpretierbar, da sie auf die Gesamtheit der geimpften und ungeimpften Menschen in Deutschland bezogen werden muss. Wenn man den Anteil vollständig Geimpfter unter den COVID-19 Fällen mit dem Anteil vollständig Geimpfter in der Bevölkerung in Bezug setzt, kann man daraus eine Impfeffektivität grob abschätzen. Betrachtet man den Beobachtungszeitrum von der 5. bis zur 38. Kalenderwoche, so lag die geschätzte Impfeffektivität bei ca. 84% in der Altersgruppe 18-59 Jahre und bei ca. 82% in der Altersgruppe von 60 Jahren und älter (siehe S. 21 Wochenbericht). Die Inzidenzen der symptomatischen und hospitalisierten COVID-19 Fälle aufgeschlüsselt nach Impfstatus können Sie ebenfalls dem Wochenbericht entnehmen (Abb. 17-20 in der Ausgabe vom 30. September 2021). Mit freundlichen Grüßen