iPads für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause

Wie viele iPads hat Berlin bisher beschafft, die an Berliner Schulen, Schüler*innen und/oder Lehrkräfte verteilt werden - mutmaßlich im Rahmen des schulisch angeleitete Lernen zu Hause?
Wie viele weitere Geräte sind zur Beschaffung geplant oder bestellt?

Ich bitte um Transparenz zu sämtlichen Unterlagen zur Ausschreibung und oder Vergabeverfahren, die zum Resultat hatte, dass Berlin in dem genannten Umfang die genannten Geräte beschafft (hat).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
iPads für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause [#207749]
Datum
3. Januar 2021 20:24
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele iPads hat Berlin bisher beschafft, die an Berliner Schulen, Schüler*innen und/oder Lehrkräfte verteilt werden - mutmaßlich im Rahmen des schulisch angeleitete Lernen zu Hause? Wie viele weitere Geräte sind zur Beschaffung geplant oder bestellt? Ich bitte um Transparenz zu sämtlichen Unterlagen zur Ausschreibung und oder Vergabeverfahren, die zum Resultat hatte, dass Berlin in dem genannten Umfang die genannten Geräte beschafft (hat).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihre Anfrage nach IFG #207749 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie gewünscht eine vorab-Inform…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG #207749
Datum
22. Januar 2021 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie gewünscht eine vorab-Information zu den voraussichtlichen Kosten des Vorgangs. Mit freundlichen Grüßen