Irreführung bei Antisemitismustaten

Über https://philosophia-perennis.com/2019/05/14/verzerrung-der-antisemitismus-statistik-beenden/ wird berichtet, dass knapp 90 Prozent der registrierten antisemitischen Straftaten 2018 der politisch motivierten Kriminalität rechts zugeordnet werden.

Zur Validität dieser Zahlen soll BMI Seehofer gesagt haben: „Wir können ja nicht sagen: Wir haben eine Rubrik ‚Unbekannt‘, und die übertrifft alles andere, nämlich 90 Prozent unbekannt. Dann würden Sie vielleicht schon mit Recht sagen: Was haben wir für Sicherheitsbehörden, die da nicht Ordnung reinbringen? Und das schlechtere Argument noch ist: Jetzt haben wir euch ertappt, dass ihr doch rechts blind seid.“

Bitte legen Sie mir alle Informationen, Weisungen und auch diesbezügliche Remonstrationen offen, die im Zusammenhang mit der Zuordnung von antisemitischen Taten zur ‚PMK-rechts‘ stehen, wenn keine gegenteilige Tätermotivation festgestellt werden kann.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über https://philos…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Irreführung bei Antisemitismustaten [#142824]
Datum
16. Mai 2019 08:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über https://philosophia-perennis.com/2019/05/14/verzerrung-der-antisemitismus-statistik-beenden/ wird berichtet, dass knapp 90 Prozent der registrierten antisemitischen Straftaten 2018 der politisch motivierten Kriminalität rechts zugeordnet werden. Zur Validität dieser Zahlen soll BMI Seehofer gesagt haben: „Wir können ja nicht sagen: Wir haben eine Rubrik ‚Unbekannt‘, und die übertrifft alles andere, nämlich 90 Prozent unbekannt. Dann würden Sie vielleicht schon mit Recht sagen: Was haben wir für Sicherheitsbehörden, die da nicht Ordnung reinbringen? Und das schlechtere Argument noch ist: Jetzt haben wir euch ertappt, dass ihr doch rechts blind seid.“ Bitte legen Sie mir alle Informationen, Weisungen und auch diesbezügliche Remonstrationen offen, die im Zusammenhang mit der Zuordnung von antisemitischen Taten zur ‚PMK-rechts‘ stehen, wenn keine gegenteilige Tätermotivation festgestellt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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