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Irreführung der Verbraucher durch die Nichtnutzung der Marken / Beitragsservice

Die EU-Textmarke "BEITRAGSSERVICE" ist in 27 Produkt- bzw.
Dienstleistungsklassen eingetragen: von Wasch- und Bleichmittel bis
Registrierung von Domainnamen (Juristische Dienstleistung).
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507

Ebenfalls ist die EU-Textmarke "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" auch in 27 Produkt- bzw. Dienstleistungsklassen eingetragen:
von Wasch- und Bleichmittel bis Registrierung von Domainnamen
(Juristische Dienstleistung).
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588961

Zwar sind die Marken EU-weit eingetragen, aber die Nutzung dieser findet nicht statt. Es gibt kein Waschmittel der Marke "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" und keine Babykost der Marke "BEITRAGSSERVICE".

Es ist allgemein bekannt, dass der Rundfunkbeitrag unter diesen 2 eingetragenen EU-Textmarken gesammelt wird.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gibt über bei ihm eingetragene Marken folgende Information:
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/trade-mark-definition

"Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden, um Produkte zu kennzeichnen.

Ihre Kunden erkennen Sie an Ihrer Marke und entscheiden sich aufgrund der Marke für Sie. So heben Sie sich von anderen Wettbewerbern ab. Sie können Ihre Marke schützen und darauf aufbauen, wenn Sie sie eintragen lassen."

Diese amtliche Information gilt auch für die beiden oben genannten EU-Textmarken.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. kennt natürlich die Situation und seit Jahrzehnt schweigt. Aus welchem Grund? Besteht eine Verbindung zwischen Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. und Markeninhabern der EU-Marken "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" und "BEITRAGSSERVICE"?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die …
An Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Irreführung der Verbraucher durch die Nichtnutzung der Marken / Beitragsservice [#196568]
Datum
3. September 2020 22:05
An
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die EU-Textmarke "BEITRAGSSERVICE" ist in 27 Produkt- bzw. Dienstleistungsklassen eingetragen: von Wasch- und Bleichmittel bis Registrierung von Domainnamen (Juristische Dienstleistung). https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 Ebenfalls ist die EU-Textmarke "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" auch in 27 Produkt- bzw. Dienstleistungsklassen eingetragen: von Wasch- und Bleichmittel bis Registrierung von Domainnamen (Juristische Dienstleistung). https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588961 Zwar sind die Marken EU-weit eingetragen, aber die Nutzung dieser findet nicht statt. Es gibt kein Waschmittel der Marke "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" und keine Babykost der Marke "BEITRAGSSERVICE". Es ist allgemein bekannt, dass der Rundfunkbeitrag unter diesen 2 eingetragenen EU-Textmarken gesammelt wird. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gibt über bei ihm eingetragene Marken folgende Information: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/trade-mark-definition "Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden, um Produkte zu kennzeichnen. Ihre Kunden erkennen Sie an Ihrer Marke und entscheiden sich aufgrund der Marke für Sie. So heben Sie sich von anderen Wettbewerbern ab. Sie können Ihre Marke schützen und darauf aufbauen, wenn Sie sie eintragen lassen." Diese amtliche Information gilt auch für die beiden oben genannten EU-Textmarken. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. kennt natürlich die Situation und seit Jahrzehnt schweigt. Aus welchem Grund? Besteht eine Verbindung zwischen Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. und Markeninhabern der EU-Marken "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" und "BEITRAGSSERVICE"?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 196568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196568/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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