Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG

- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#287589]
Datum
4. September 2023 14:12
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287589/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Aachen
Az. D 997-23; Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW mit E-Mail vom 04.09.2023; Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CI…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Az. D 997-23; Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW mit E-Mail vom 04.09.2023; Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG
Datum
13. September 2023 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Auskunftsbegehren wurde an den Fachbereich Recht zuständigkeitshalber weitergeleitet und hier unter dem Aktenzeichen D 997-23 bearbeitet. Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden? 38.012.700 € - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden? 13.074.200 € - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden? 38.990.400 € - In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden? Das Haushaltsplanverfahren läuft derzeit noch. - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)? 34.626.423,50 € - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)? Der Jahresabschluss 2022 ist noch nicht fertig gestellt. Mit freundlichen Grüßen