Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG

- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Ahlen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#287591]
Datum
4. September 2023 14:14
An
Kommunalverwaltung Ahlen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287591/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Ahlen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Da ich jedoch ohne genauer…
Von
Kommunalverwaltung Ahlen
Betreff
AW: Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#287591]
Datum
4. September 2023 16:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Da ich jedoch ohne genauere Angaben nicht nachvollziehen kann, ob die Voraussetzungen, insbesondere nach § 4 IFG NRW, erfüllt sind, bitte ich Sie um weitere Angaben zu Ihrer Person. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. § 4 IFG NRW gewährt "jede[r] natürliche[n] Person […
An Kommunalverwaltung Ahlen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#287591]
Datum
4. September 2023 16:27
An
Kommunalverwaltung Ahlen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. § 4 IFG NRW gewährt "jede[r] natürliche[n] Person [...] gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen". Ich bin eine natürlich Person. Sollten Sie weitere Anforderungen an die Informationserteilung stellen, bitte ich diese genauer zu bezeichnen und die dahingehende Rechtsgrundlage mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 287591 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Ahlen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank. Ihre Antwort ist völlig ausreichend. Sobald wir Ihre Fragen…
Von
Kommunalverwaltung Ahlen
Betreff
AW: Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#287591]
Datum
4. September 2023 16:32
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank. Ihre Antwort ist völlig ausreichend. Sobald wir Ihre Fragen beantworten können, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Ahlen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten: - In welcher Höhe ist die Mö…
Von
Kommunalverwaltung Ahlen
Betreff
AW: Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#287591]
Datum
8. September 2023 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten: - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden? Haushaltsplanung 2021: für das Jahr 2021 7.760.142 €, für 2022 7.780.463 €, für 2023 5.875.129 € und für 2024 4.527.129 € Corona-Schaden; (s. S. 529 Haushaltsplan 2021); keine rechtliche Möglichkeit der Isolierung von Ukraine-Schäden; - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden? Haushaltsplanung 2022: für das Jahr 2022 6.207.535 €, für 2023 6.985.839 €, für 2024 6.514.000 € und für 2025 0 € Corona-Schaden; (s. S. 565 Haushaltsplan 2021); keine Isolierung von Ukraine-Schäden geplant; - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden? Haushaltsplanung 2023: für das Jahr 2023 3.366.155 €, für 2024 0 €, für 2025 0 € und für 2026 0 € Ukraine-Schaden; (s. S. 543 Haushaltsplan 2021); kein Corona-Schaden geplant; - In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden? Gemäß § 4 NKF-CUIG besteht für Kommunen, die einen jährlichen Haushaltsplan aufstellen, letztmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit der Isolierung. Daher darf im Ahlener Haushalt keine Planung mehr vorgenommen werden. - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)? kein Corona-Schaden verbucht (s. S. 418 Jahresabschluss 2021); - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)? Jahresabschluss 2022 liegt im Entwurf vor und befindet sich aktuell in der Prüfung durch das RPA; nach Entwurf kein Corona-Schaden (s. S. 459 Jahresabschluss Entwurf 2022) und ein Ukraine-Schaden in Höhe von 1.394.742,31 € (s. S. 460 Jahresabschluss Entwurf 2022) verbucht. Mit freundlichen Grüßen