Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG

- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2020 dar (soweit bereits erstellt)?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#294151]
Datum
4. Dezember 2023 14:20
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2020 dar (soweit bereits erstellt)? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294151/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landschaftsverband Rheinland
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Von
Landschaftsverband Rheinland
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Betreff
Datum
5. Dezember 2023 17:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-anfrage-05122023.pdf
99,6 KB
Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre gewünschte Auskunft lautet, wie folgt: Bilanzierungshilfe i.R.d. …
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#294151]
Datum
5. Dezember 2023 17:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre gewünschte Auskunft lautet, wie folgt: Bilanzierungshilfe i.R.d. NKF-CIG bzw. NKF-CUIG: A. Planansätze · In den Haushaltsplänen 2021, 2022 als auch 2024 gab und gibt es keine Planansätze für die o.g. Bilanzierungshilfe. Für 2024 existiert derzeit jedoch noch der Haushaltsentwurf. · Lediglich im Nachtraghaushalt 2023 wurden 14.500.000,- Euro veranschlagt. Haushalt 2021 Haushalt 2022 Nachtrag 2023 Stand Haushaltsentwurf 2024 (endgültiger Haushalt derzeit in der Abstimmung) Link Fehlanzeige Fehlanzeige 14.500.000,- Fehlanzeige B. Jahresabschluss · In den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurde die Bilanzierungshilfe nicht genutzt. · Beim Jahresabschluss zum Haushaltsjahr 2022 wurden aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes 9.982.789,34 € der Bilanzierungshilfe nach NKF-CUIG zugeführt. · Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 ist derzeit in den politischen Gremien zur Feststellung und Entlastung gemäß §96 GO. Jahresabschluss 2020 Haushalt 2021 Stand Entwurf des Jahresabschluss 2022 (derzeit in der Feststellung und Entlastung §96 GO) Fehlanzeige Fehlanzeige 9.982.789,34 Die beigefügte Datei habe ich hochgeladen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen

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Landschaftsverband Rheinland
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Von
Landschaftsverband Rheinland
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Betreff
Datum
6. Dezember 2023 19:48
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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160,5 KB