Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG

Anfrage an: Regionalverband Ruhr

- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden?
- In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2020 dar (soweit bereits erstellt)?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)?
- Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#294152]
Datum
4. Dezember 2023 14:21
An
Regionalverband Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2021 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2022 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe ist die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2023 in Anspruch genommen worden? - In welcher Höhe wird die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG bzw. CUIG im Haushaltsplan 2024 voraussichtlich in Anspruch genommen werden? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2020 dar (soweit bereits erstellt)? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2021 dar (soweit bereits erstellt)? - Wie stellt sich die tatsächliche Höhe im Jahresabschluss 2022 dar (soweit bereits erstellt)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294152/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regionalverband Ruhr
Sehr << Antragsteller:in >> Für die verspätete Antwort Ihnen gegenüber möchte ich mich zunächst ents…
Von
Regionalverband Ruhr
Betreff
Isolierung nach dem NKF-CIG bzw. CUIG [#294152]
Datum
11. März 2024 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
19,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Für die verspätete Antwort Ihnen gegenüber möchte ich mich zunächst entschuldigen. Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie mit den ersten vier Fragen nach den geplanten Bilanzierungshilfen (HH-Plan) und mit den letzten vier Fragen die tatsächliche Inanspruchnahme (Ist; Zahlen des Jahresabschlusses) erfragen. Dieses Verständnis vorausgesetzt kann ich Ihnen folgende Zahlen mitteilen: Für die Jahre 2020/2021 konnten im Plan keine Bilanzierungshilfen berücksichtigt werden, da zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses der RVR bereits einen beschlossenen Doppelhaushalt der Jahre 2020/2021 vorliegen hatte. Dieser konnte daher im Plan die Bilanzierungshilfe nicht mehr abbilden. In den Jahren 2022 und 2023 sah der RVR-Haushalt 1.742 TEUR bzw. 6.882 TEUR an Bilanzierungshilfen im Plan vor. Für das Jahr 2024 ist aufgrund der nicht mehr vorhandenen gesetzlichen Isolierungsmöglichkeit keine Ansätze mehr geplant. Im Ist zeigt sich folgendes Bild: 2020: 2.057,03 TEUR 2021: 4.425,07 TEUR 2022: 2.335,89 TEUR Für das Jahr 2023 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor, da wir derzeit an der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 arbeiten. Folgende Tabelle fasst die Zahlen zusammen: Isolierung nach NKF-CIG bzw. -CUIG [in T€] 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Plan (Haushaltsplan) 0,00 0,00 1.742,00 6.882,00 0,00 8.624,00 Ist (Jahresabschluss) 2.057,03 4.425,07 2.335,89 N/A - 8.817,99 Mit freundlichen Grüßen