Ist Ausgaben der Universität Marburg für It Technik, Software, Dienstleistungen und Dienstleistungsverträge der Jahre 2022 und 2021

Bitte schicken Sie mir die Auszüge, der IST Ausgaben aus dem abgeschlossenem Haushalt, einschließlich Haushaltstitel der Jahre 2022 und 2021 zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken Sie mir die Auszüg…
An Philipps-Universität Marburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist Ausgaben der Universität Marburg für It Technik, Software, Dienstleistungen und Dienstleistungsverträge der Jahre 2022 und 2021 [#269963]
Datum
10. Februar 2023 19:43
An
Philipps-Universität Marburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir die Auszüge, der IST Ausgaben aus dem abgeschlossenem Haushalt, einschließlich Haushaltstitel der Jahre 2022 und 2021 zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269963/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist Ausgaben der Universität Marburg für It Technik, Software, Die…
An Philipps-Universität Marburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ist Ausgaben der Universität Marburg für It Technik, Software, Dienstleistungen und Dienstleistungsverträge der Jahre 2022 und 2021 [#269963]
Datum
15. März 2023 01:04
An
Philipps-Universität Marburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist Ausgaben der Universität Marburg für It Technik, Software, Dienstleistungen und Dienstleistungsverträge der Jahre 2022 und 2021“ vom 10.02.2023 (#269963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Philipps-Universität Marburg
Sehr << Antragsteller:in >> bei der von Ihnen verlangten Auskunft handelt es sich um ein Betriebs- un…
Von
Philipps-Universität Marburg
Betreff
AW: Ist Ausgaben der Universität Marburg für It Technik, Software, Dienstleistungen und Dienstleistungsverträge der Jahre 2022 und 2021 [#269963]
Datum
22. März 2023 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bei der von Ihnen verlangten Auskunft handelt es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Philipps-Universität gemäß § 82 Zif. 4 HDSIFG. Die gewünschte Auskunft kann nicht erteilt werden, da in diesem Fall kein Anspruch besteht. Mit freundlichen Grüßen