Ist BDSG oder DSGVO oder POLDVG bei der Übermittlung relevant?

Bitte sagen Sie mir, ob die Polizei nach der Übermittlung von Daten die Pflichten zur Löschung oder Berichtigung einhalten muss.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Jens-Detlev Doll
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Jens-Detlev Doll
Betreff
Ist BDSG oder DSGVO oder POLDVG bei der Übermittlung relevant? [#293496]
Datum
27. November 2023 16:54
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte sagen Sie mir, ob die Polizei nach der Übermittlung von Daten die Pflichten zur Löschung oder Berichtigung einhalten muss.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll Anfragenr: 293496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293496/ Postanschrift Jens-Detlev Doll << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Doll, Ihr Anfrage an die Behörde für Inneres und Sport ist zuständigkeitshalber an die Polizei…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Ist BDSG oder DSGVO oder POLDVG bei der Übermittlung relevant? [#293496]
Datum
4. Dezember 2023 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Doll, Ihr Anfrage an die Behörde für Inneres und Sport ist zuständigkeitshalber an die Polizei weitergeleitet worden. Die Antwort finden Sie als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen