Ist eine korrekte Analyse/Bewertung (insbesondere bzg. Verkehr) durch Umweltmessstation Bonn Auerberg (DENW062) überhaupt möglich? Welche Emissionsquellen sind für hohe Werte hier in den Abendstunden verantwortlich?

Ich habe durch Nutzung der UBA-App in den letzten Tagen jeweils zu den Abendstunden, der mir nächste Umweltmessstation in BN-Auerberg (DENW062) folgendes Feststellen müssen:

Während der normalen Verkehrs-Rushhour-Zeiten sind die Werte für NO2 und PM10 jeweils in einem „guten“ Bereich. (Hängt vermutlich auch mit der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Strasse An der Josefshöhe auf Tempo 30 zusammen…)
Sobald es aber abends kühler wird sind die beiden Werte sehr rasant am steigen!

Hierzu meine Frage, wurde schon untersucht warum dieses so ist? (Meine These:) Sind hier ein oder mehrere stationäre „Emissionsherde“ (z.B. Holzheizung, Standheizungen von abgestellten LKW) im direkten Umfeld der Messstation dafür verantwortlich?

Kann diese Station überhaupt im Jahresmittel somit noch für eine Bewertung normaler Verkehrsemissionen herangenommen werden?

Da die einzelnen Werte teilweise in der UBA-App als „rot“ (z.B. am Abend des 3.3.21 ca. 21Uhr) angezeigt werden, ist damit von der scheinbar noch bekannten Quelle auf eine Beeinträchtigung der Anwohner auszugehen?

Unter anderen sprechen nahe Anwohner der Messstation davon, dass es Abends nicht wg. dem Verkehrslärm/Verkehrsabgasen möglich ist dort in Wohngebäuden die Fenster zum Lüften zu öffnen… es muss wohl etwas anderes in der Luft als Emission zugegen sein. Dieses stellte ich auch obwohl in Luftlinie weit von der Stationentfernt mit viel Bebauung dazwischen ebenfalls beim Lüften fest, irgendwas wurde „verbrannt“…

Durch einen Bekannten habe ich eben erfahren, dass der freie Luftfluss/Austausch durch eine Inversionswetterlage hier lokal (im Bonner Norden) erschwert ist und eine mögliche Begründung wäre:

Ist es sinnvoll sich die Luftmessdaten der zuvor genannten Wetterstation für eine grundsätzliche Bewertung zu nutzen, wenn aufgrund möglicher Standortabhängiger Probleme die zuvor genannten Einschränkungen / Messungenauigkeit bestehen (wie es in der Messtechnik im Studium immer gesagt wurde: wer misst misst Mist…). Oder ist dieses soweit bekannt und wird bei der Auswertung der Daten eine besondere Berücksichtigung dieser Standort und lokalen Klimabedingungen bei den Messwerten berücksichtigt? Sprich werden solche nicht Verkehrsinduzierte „Messspitzen“ bei einer allgemeinen Bewertung herausgerechnet?
In der offiziellen Beschreibung der Messstation (https://www.lanuv.nrw.de/luqs/messorte/pdf/BONN.pdf) wird nicht von diesen Besonderheiten „Inversitionswetterlage“ gesprochen, obwohl durch lokale politische Vereinigung (https://buergerbundbonn.de/7-home-aktuelles/214-klärschlammverbrennung-aus-umweltgründen-nicht-in-bonn.html) auf diesem Umstand für Bonn grundsätzlich hingewiesen wurde.

Als anwohnender Bürger bitte ich um Recherche/Analyse Rückantwort warum dieses so ist und warum ich abends beim Lüften keinen Verkehr höre, ich etwas anderes in der Luft rieche und die Messwerte hier etwas bestätigen…. Für mich passt das gerade nicht zusammen…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Köln - Stadt Bonn Immissionsschutz Details
Von
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Betreff
Ist eine korrekte Analyse/Bewertung (insbesondere bzg. Verkehr) durch Umweltmessstation Bonn Auerberg (DENW062) überhaupt möglich? Welche Emissionsquellen sind für hohe Werte hier in den Abendstunden verantwortlich? [#214513]
Datum
7. März 2021 12:44
An
Bezirksregierung Köln - Stadt Bonn Immissionsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe durch Nutzung der UBA-App in den letzten Tagen jeweils zu den Abendstunden, der mir nächste Umweltmessstation in BN-Auerberg (DENW062) folgendes Feststellen müssen: Während der normalen Verkehrs-Rushhour-Zeiten sind die Werte für NO2 und PM10 jeweils in einem „guten“ Bereich. (Hängt vermutlich auch mit der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Strasse An der Josefshöhe auf Tempo 30 zusammen…) Sobald es aber abends kühler wird sind die beiden Werte sehr rasant am steigen! Hierzu meine Frage, wurde schon untersucht warum dieses so ist? (Meine These:) Sind hier ein oder mehrere stationäre „Emissionsherde“ (z.B. Holzheizung, Standheizungen von abgestellten LKW) im direkten Umfeld der Messstation dafür verantwortlich? Kann diese Station überhaupt im Jahresmittel somit noch für eine Bewertung normaler Verkehrsemissionen herangenommen werden? Da die einzelnen Werte teilweise in der UBA-App als „rot“ (z.B. am Abend des 3.3.21 ca. 21Uhr) angezeigt werden, ist damit von der scheinbar noch bekannten Quelle auf eine Beeinträchtigung der Anwohner auszugehen? Unter anderen sprechen nahe Anwohner der Messstation davon, dass es Abends nicht wg. dem Verkehrslärm/Verkehrsabgasen möglich ist dort in Wohngebäuden die Fenster zum Lüften zu öffnen… es muss wohl etwas anderes in der Luft als Emission zugegen sein. Dieses stellte ich auch obwohl in Luftlinie weit von der Stationentfernt mit viel Bebauung dazwischen ebenfalls beim Lüften fest, irgendwas wurde „verbrannt“… Durch einen Bekannten habe ich eben erfahren, dass der freie Luftfluss/Austausch durch eine Inversionswetterlage hier lokal (im Bonner Norden) erschwert ist und eine mögliche Begründung wäre: Ist es sinnvoll sich die Luftmessdaten der zuvor genannten Wetterstation für eine grundsätzliche Bewertung zu nutzen, wenn aufgrund möglicher Standortabhängiger Probleme die zuvor genannten Einschränkungen / Messungenauigkeit bestehen (wie es in der Messtechnik im Studium immer gesagt wurde: wer misst misst Mist…). Oder ist dieses soweit bekannt und wird bei der Auswertung der Daten eine besondere Berücksichtigung dieser Standort und lokalen Klimabedingungen bei den Messwerten berücksichtigt? Sprich werden solche nicht Verkehrsinduzierte „Messspitzen“ bei einer allgemeinen Bewertung herausgerechnet? In der offiziellen Beschreibung der Messstation (https://www.lanuv.nrw.de/luqs/messorte/pdf/BONN.pdf) wird nicht von diesen Besonderheiten „Inversitionswetterlage“ gesprochen, obwohl durch lokale politische Vereinigung (https://buergerbundbonn.de/7-home-aktuelles/214-klärschlammverbrennung-aus-umweltgründen-nicht-in-bonn.html) auf diesem Umstand für Bonn grundsätzlich hingewiesen wurde. Als anwohnender Bürger bitte ich um Recherche/Analyse Rückantwort warum dieses so ist und warum ich abends beim Lüften keinen Verkehr höre, ich etwas anderes in der Luft rieche und die Messwerte hier etwas bestätigen…. Für mich passt das gerade nicht zusammen…
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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