Ist Vonovia SE mit Sitz in Bochum der für die Verarbeitung (gemeinsam) Verantwortliche von Deutsche Wohnen oder besteht eine schriftliche Gemeinsamverantwortlichkeitsregelung?

Ist Vonovia SE mit Sitz in Bochum der für die Verarbeitung (gemeinsam) Verantwortliche von Deutsche Wohnen oder besteht eine etwaige schriftliche Gemeinsamverantwortlichkeitsregelung jenseits der Rechtsprechung des EuGH vom 5.12.23 zu (nicht nur schriftlichen) Gemeinsamverantwortlichkeiten (C 683/21)?

Antwort verspätet

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  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist Vo…
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Von
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Betreff
Ist Vonovia SE mit Sitz in Bochum der für die Verarbeitung (gemeinsam) Verantwortliche von Deutsche Wohnen oder besteht eine schriftliche Gemeinsamverantwortlichkeitsregelung? [#301969]
Datum
4. März 2024 22:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist Vonovia SE mit Sitz in Bochum der für die Verarbeitung (gemeinsam) Verantwortliche von Deutsche Wohnen oder besteht eine etwaige schriftliche Gemeinsamverantwortlichkeitsregelung jenseits der Rechtsprechung des EuGH vom 5.12.23 zu (nicht nur schriftlichen) Gemeinsamverantwortlichkeiten (C 683/21)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301969/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
GeschZ 1391.291 - Ihre Anfrage vom 4.3.24 #301969 Guten Tag, zu  Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt ein Sc…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
GeschZ 1391.291 - Ihre Anfrage vom 4.3.24 #301969
Datum
26. März 2024 12:18
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1391-291-3-antwort301969.pdf
211,2 KB
Guten Tag, zu  Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt ein Schreiben von Frau Pöschl. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GeschZ 1391.291 - Ihre Anfrage vom 4.3.24 #301969 [#301969] Guten Tag, seien Sie aus Ihrer Sicht überhaupt di…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: GeschZ 1391.291 - Ihre Anfrage vom 4.3.24 #301969 [#301969]
Datum
26. März 2024 12:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, seien Sie aus Ihrer Sicht überhaupt die zuständige Aufsicht über Deutsche Wohnen gem. EuGH Rechtsprechung zu Gemeinsamverantwortlichkeiten und Ihrer Neigung zu Weiterleitungen an die für den Verantwortlichen zuständige Aufsichten im Ausland (booking.com etwa) oder würden Sie spätestens bei Verlegung des Sitzes von Vonovia ins Ausland dorthin auch (neue) Beschwerden gegen Deutsche Wohnen umleiten? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 301969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301969/
<< Anfragesteller:in >>
AW: GeschZ 1391.291 - Ihre Anfrage vom 4.3.24 #301969 [#301969] Guten Tag, bitte beauskunften Sie das Kalenderdat…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GeschZ 1391.291 - Ihre Anfrage vom 4.3.24 #301969 [#301969]
Datum
2. April 2024 09:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte beauskunften Sie das Kalenderdatum/-jahr der Übermittlung erwähnter Dokumente durch die LDI NRW an Sie. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 301969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301969/

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GeschZ 1391.291-7 - Ihre Anfrage vom 2.4.24 - #301969 Geschäftszeichen 1391.291 Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
GeschZ 1391.291-7 - Ihre Anfrage vom 2.4.24 - #301969
Datum
4. April 2024 11:02
Status
geschwärzt
495,7 KB
Geschäftszeichen 1391.291 Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt ein Schreiben von Frau Pöschl. Mit freundlichen Grüßen