Istanbul-Konvention: Nationale Strategie gegen Gewalt / nationale Koordinierungsstelle

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine interministerielle nationale Strategie gegen Gewalt vor, die den Schwerpunkt auf Gewaltprävention und auf die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Frauen mit Behinderung, Flüchtlingsfrauen und LBTIQ*-Frauen.
Dies ist Teil der Anforderungen der Istanbul-Konvention.

Wie ist hierzu der Bearbeitungsstand und können Sie hierzu schon konkrete Punkte nennen?

Darüber hinaus wird eine nationale Koordinierungsstelle gefordert, welche ebenfalls im Oktober 2022 in Planung war. Sind hier bereits weitere Schritte unternommen worden?

Ich beziehe mich hierbei auf die Stellungnahme der Bundesregierung auf den ersten Bericht der GREVIO vom Oktober 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2023
  • Frist
    27. September 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Koalitionsvertrag für die 20. Leg…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Istanbul-Konvention: Nationale Strategie gegen Gewalt / nationale Koordinierungsstelle [#286917]
Datum
24. August 2023 23:48
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine interministerielle nationale Strategie gegen Gewalt vor, die den Schwerpunkt auf Gewaltprävention und auf die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Frauen mit Behinderung, Flüchtlingsfrauen und LBTIQ*-Frauen. Dies ist Teil der Anforderungen der Istanbul-Konvention. Wie ist hierzu der Bearbeitungsstand und können Sie hierzu schon konkrete Punkte nennen? Darüber hinaus wird eine nationale Koordinierungsstelle gefordert, welche ebenfalls im Oktober 2022 in Planung war. Sind hier bereits weitere Schritte unternommen worden? Ich beziehe mich hierbei auf die Stellungnahme der Bundesregierung auf den ersten Bericht der GREVIO vom Oktober 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286917/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr [geschwärzt] , mit E-Mail vom 24. August 2023 bitten Sie um amtliche Informationen: "Der Koalitionsver…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Zeichen [#286917] Istanbul-Konvention: Nationale Strategie gegen Gewalt / nationale Koordinierungsstelle
Datum
1. September 2023 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt] , mit E-Mail vom 24. August 2023 bitten Sie um amtliche Informationen: "Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine interministerielle nationale Strategie gegen Gewalt vor, die den Schwerpunkt auf Gewaltprävention und auf die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Frauen mit Behinderung, Flüchtlingsfrauen und LBTIQ*-Frauen. Dies ist Teil der Anforderungen der Istanbul-Konvention. Wie ist hierzu der Bearbeitungsstand und können Sie hierzu schon konkrete Punkte nennen? Darüber hinaus wird eine nationale Koordinierungsstelle gefordert, welche ebenfalls im Oktober 2022 in Planung war. Sind hier bereits weitere Schritte unternommen worden? Ich beziehe mich hierbei auf die Stellungnahme der Bundesregierung auf den ersten Bericht der GREVIO vom Oktober 2022." Bescheid: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. Begründung: I. Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese geben wir Ihnen gerne. Im Koalitionsvertrag ist im Kapitel "Gleichstellung" festgelegt: "Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Istanbul-Konvention setzten wir auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um." (Zeilen 3847-3850) In der Istanbul-Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten in Kapitel II Artikel 7 „umfassende und koordinierte politische Maßnahmen“ zu ergreifen, um eine „ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben“ (Art. 7, Abs. 1 IK) sowie Koordinierungsstellen einzurichten (Art. 10 IK). Auf dieser Grundlage hat Frau Bundesministerin Lisa Paus in diesem Jahr den Aufbaustab zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention im BMFSFJ eingerichtet. Er hat die Aufgaben, eine ressortübergreifende Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen zu entwickeln und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach Artikel 10 der Istanbul-Konvention vorzubereiten. Ziel ist die Verabschiedung der ressortübergreifenden Strategie und die Einsetzung der Koordinierungsstelle in dieser Legislaturperiode. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]